Informationen zur aktuellen Lage
EMB liefert Ihnen EnergieFragen und Antworten zur aktuellen Lage
Bei einem erteilten SEPA Lastschriftmandat buchen wir den Abschlag nicht ab. Begleichen Sie Ihre Abschläge gewöhnlich per Überweisung oder Dauerauftrag, können Sie die Abschlagszahlung einmalig für den Dezember 2022 aussetzen. Sollten Sie den Abschlag dennoch zahlen, verrechnen wir den Betrag ganz bequem mit der nächsten Jahresrechnung. Ihnen entsteht daraus kein Nachteil. Weitere Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie hier.
Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes hat die Bundesregierung entschieden, im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024, die Umsatzsteuer auf die Gas- und Wärmelieferung von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Wärmelieferung wird für den Leistungszeitraum ab dem 1.10.2022 zu 100 Prozent an Sie weitergegeben.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuersenkung finden Sie hier.
Pressemitteilung: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet
FAQ: faq-liste-notfallplan-gas.pdf (bmwk.de)
Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. Dazu zählen vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger, um die Nachfrage nach Erdgas zu drosseln. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Bundesnetzagentur tauschen sich eng mit der Energiewirtschaft zur aktuellen Lage aus und bewerten sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu. Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Das heißt, diese Kundengruppen würden beliefert. Allerdings könnte es Vorschriften oder Aufforderungen geben, den Energieverbrauch zu reduzieren.
Um aktiv einen Schritt in eine Zukunft unabhängig von fossilen Brennstoffen und bestimmten Herkunftsländern zu machen, haben wir ein neues Produktangebot eingeführt: EMB | Naturgas. Dieses besteht aus Wasserstoff und einer Biogasbeimischung und ist zusätzlich komplett CO2-neutral gestellt. Somit lösen wir schrittweise die Verwendung von Erdgas ab.
BDEW: „Die Energiewirtschaft weiß um ihre große Verantwortung und nimmt sie in dieser besonders ernsten Situation in aller Besonnenheit an. Wir unterstützen die Bemühungen der europäischen Institutionen und insbesondere der deutschen Bundesregierung, die Versorgungssicherheit auf einem möglichst hohen Niveau zu gewährleisten und gleichzeitig im europäischen Verbund mit aller Klarheit und Entschiedenheit gegenüber der russischen Regierung aufzutreten.“ ¹
Generell kann Europa auf einen breiten Liefermix bauen: Gas kommt gewissermaßen aus allen Himmelsrichtungen nach Europa und somit auch nach Deutschland. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Gas-Austausch ermöglicht. Allerdings kommt auch dieses System an seine Grenzen, wenn ein für ganz Europa bedeutender Lieferant seine Liefermengen drosselt. Aktuell kommt verstärkt Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas = LNG) via Großtanker aus den USA.
Dazu besteht in gewissem Umfang die Möglichkeit, zusätzliche Flüssigerdgas-Mengen zu beziehen. Mit den derzeit größten LNG-Anbietern wie Katar, Australien und auch den USA, hat die Bundesregierung entsprechende Verhandlungen geführt oder aufgenommen. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf Nachfrageschwankungen zu reagieren. Diese Maßnahmen können jedoch aktuell die Reduzierung von Liefermengen aus Russland durch die Nord-Stream-1-Leitung nicht ausgleichen.
Mittelfristig wird der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur und der Hochlauf von Wasserstoff bedeutsam für eine diversifizierte Versorgungssicherheit sein. Wir müssen so schnell wie möglich unabhängig von fossilen Energieträgern werden.
Aktuell höchste Priorität hat es jedoch, die vorhandenen Erdgasspeicher zu füllen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Füllstand von 80 Prozent bis zum 1. Oktober. Am 1. November sollen dann 90 Prozent erreicht sein. Das maximal in Deutschland verfügbare Speichervolumen deckt rund ein Viertel des jährlichen Erdgasverbrauchs ab. Nach Aussagen der Bundesregierung könnte Deutschland allein aus den Speichern zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Erdgas versorgt werden.
Allerdings gerät dieses Ziel durch die Reduzierung russischer Gaslieferungen durch die Nord-Stream-1-Leitung in Gefahr. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen. Dazu muss es schnelle Maßnahmen geben, wie den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Erdgas und Energie im Allgemeinen – sowohl bei Industrie und Gewerbe als auch bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und es wird zum Winter hin Maßnahmen geben, durch die der Einsatz von Erdgas reduziert wird. So könnte zum Beispiel die Stromerzeugung durch andere Energieträger erfolgen.
Stark steigende Einkaufspreise können den wirtschaftlichen Betrieb von Importeuren sowie Weiterverteilern und Stadtwerken bis hin zur Insolvenz gefährden. Das könnte wiederum negative Folgen für die gesamte Energieversorgung nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Überarbeitung des Energiesicherungsgesetz (EnSiG) Ende Mai 2022 einen Mechanismus eingeführt, der Energieversorgungsunternehmen kurzfristig die Weitergabe stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie in bestehenden Lieferverträgen entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher ermöglicht. Voraussetzungen dafür sind die Ausrufung der im Notfallplan Gas vorgesehenen Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gesamtimportmenge nach Deutschland und Verkündung im Bundesanzeiger. Die zweite Voraussetzung wurde mit der Ausrufung der Alarmstufe am 23.06.2022 ausdrücklich nicht verkündet.
Die GASAG ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kunden beim Kundenservice melden.
Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.
Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaft unter Zwangsverwaltung gestellt.
Durch die Änderung des EnSiG zum 20.05.2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, z. B. zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette“, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.