
Informationen zur Gasbeschaffungsumlage
Wie geht EMB mit der Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage um?
Die Bundesregierung hat die beschlossene Gasbeschaffungsumlage am 29. September 2022 zurückgenommen. Wir werden die zum 1. Oktober 2022 in der Grundversorgung angekündigte Preiserhöhung um den Anteil reduzieren, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre. Das sind 2,419 Cent/Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer) in der Grundversorgung. Die nunmehr ab 1. Oktober 2022 geltenden Preise in der Grundversorgung finden Sie unter EMB Basis.
Auch die zum 1. November 2022 für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge angekündigte Preiserhöhung werden wir um den Anteil reduzieren, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre.
Das sind, inklusive des für Oktober berücksichtigten Nachholeffektes für die Gasbeschaffungsumlage, 3,205 Cent/Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir weder für die Grundversorgung noch für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge eine gesonderte schriftliche Information an unsere Kunden versenden.