Die Ersatzversorgungstarife der EMB
Die Ersatzversorgung erfolgt im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Velten GmbH unter der Marke „EMB“. Die in den vorstehend aufgeführten (Teil-)Netzgebieten gültigen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung sind nachfolgend aufgeführt.
Im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG erfolgt die Ersatzversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH unter der Marke „SpreeGas“. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung im Teilnetz Spree-Niederlausitz finden Sie hier.
Bestabrechnung
Mit der Bestabrechnung2 in der Ersatzversorgung - sofern nachstehend ausgewiesen - legen wir Ihrer (Jahres-)Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch am günstigsten ist.Energieversorgung mit Tradition
Als langjähriges Energieversorgungsunternehmen beliefern wir seit Jahren unsere Kunden mit Energie. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Serviceangeboten.Keine Mindestvertragslaufzeit
Die Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.Auf Wunsch online
Mit unserem Onlineservice MEINE EMB bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesamte Vertragskommunikation und Verwaltung der Vertragsdetails online vorzunehmen und auf Papierkram zu verzichten.Preise der Ersatzversorgung in den oben genannten Teilnetzgebieten
Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG bei Kunden, die in Niederdruck beliefert werden, angeboten, damit Kunden ohne einen von ihnen abgeschlossenen Erdgasliefervertrag für einen Zeitraum von drei Monaten nicht auf Erdgas verzichten müssen. Sie tritt unter anderem in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.
In der Ersatzversorgung im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet der Stadtwerke Velten gibt es gesonderte Preise für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher. Bei den sonstigen Letztverbrauchern wird zudem zwischen Kunden mit Standardlastprofil (SLP) und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschieden.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Brutto-Preise1 gültig ab 01.10..2023 mit Bestabrechnung2 | ||
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Jahresverbrauch in kWh2 | Grundpreis je Monat | Arbeitspreis je kWh |
bis 6.000 | 4,82 € | 10,69 ct |
ab 6.001 | 9,36 € | 9,78 ct |
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unterhalb der Tabelle.
Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher (SLP)
Brutto-Preise1 gültig ab 01.10.2023 | Grundpreis pro Monat | Arbeitspreis pro kWh |
---|---|---|
9,36 € | 9,78 ct |
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unterhalb der Tabelle.
Ersatzversorgung RLM:
Für RLM-Kunden in der Ersatzversorgung gibt es einen Grundpreis und einen Arbeitspreis Energie. Zu diesen Preisbestandteilen kommen die staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile jeweils in der für die Belieferung der betroffenen Verbrauchsstelle anfallenden Höhe hinzu. Damit ist der von RLM-Kunden in der Ersatzversorgung zu zahlende Gesamtpreis je nach Kunde und Verbrauch unterschiedlich.
Preise gültig ab 01.10.2023 | Grundpreis pro Monat netto | Arbeitspreis pro kWh netto |
---|---|---|
300 € | 5,35 ct |
Details zur aktuellen Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unterhalb der Tabelle.
Weitere Informationen zur Ersatzversorgung der EMB
- Die Ersatzversorgung umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen für die Ersatzversorgung in den oben genannten Netzgebieten können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro der EMB-Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
- Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet EMB nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Ersatzversorgung endet automatisch wenn die Gasbelieferung auf Grundlage eines Gasliefervertrages erfolgt, spätestens jedoch nach drei Monaten.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter https://www.emb-gmbh.de/ abgerufen werden.
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.emb-gmbh.de/ueber-uns/informationen/ihr-gutes-recht.
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Häufige Fragen
Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger greift nach § 38 Abs. 1 EnWG, wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen bzw. fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:
- Insolvenz des bisherigen Lieferanten
- Unrechtmäßige Kündigung bzw. Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
- Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. Bilanzkreisvertrages des Lieferanten Beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann.
- Verzögerter Lieferantenwechsel
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben. Sie haben auch die Möglichkeit bar bei ausgewählten Partnern im Einzelhandel in Ihrer Nähe zu bezahlen (z. B. REWE, dm und viele mehr). Diesen Einzahlungs-Service bieten wir Ihnen durch unseren Partner „barzahlen.de“ an.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMB Energie Brandenburg GmbH Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Beitrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.
Der Lieferant behält sich außerdem vor, bei Zahlungsverzug ein Direktinkasso durch Außendienstmitarbeiter vornehmen zu lassen, die den Kunden persönlich aufsuchen. Dafür werden pauschal 15 Euro berechnet.
Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1 Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Höhe.
Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass dem Lieferanten kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Fußnoten:
1 Die Preise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer sowie alle weiteren derzeit gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen. Für eine vereinfachte Darstellung wurden Preise und Beträge kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.2 Die für Ihren individuellen Verbrauch günstigste Preisstufe des Ersatzversorgungstarifes wird der Abrechnung zugrunde gelegt.