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Die Grundversorgung der EMB

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Die Grundversorgung der EMB

Die Grundversorgung erfolgt im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Velten GmbH unter der Marke „EMB“. Die in den vorstehend aufgeführten (Teil-)Netzgebieten gültigen Preise und Bedingungen der Grundversorgung sind nachfolgend aufgeführt. Die Grundversorgung in diesen Teilnetzgebieten heißt EMB | Basis

Im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG erfolgt die Grundversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH unter der Marke „SpreeGas“. Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung im Teilnetz Spree-Niederlausitz finden Sie hier

Bestabrechnung

Mit der Bestabrechnung in der Grundversorgung legen wir Ihrer (Jahres-)Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch am günstigsten ist.

Keine Mindestvertragslaufzeit

Ohne Mindestvertragslaufzeit haben Sie mehr Freiheit. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Grundversorgung können Sie unkompliziert in einen anderen Tarif wechseln oder einen Versorgerwechsel vornehmen.

Energieversorgung mit Tradition

Als langjähriges Energieversorgungsunternehmen beliefern wir seit Jahren unsere Kunden mit Energie. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Serviceangeboten.

Jetzt in die Grundversorgung wechseln

Sie wollen in die Grundversorgung wechseln? Unser Grundversorgungstarif für Gas steht allen Haushaltskunden im Grundversorgungsgebiet der EMB offen. Der Wechsel ist ganz einfach: Kündigen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger und Sie erhalten automatisch unseren günstigen Grundversorgungstarif. Mehr müssen Sie nicht tun! Wenige Tage nachdem Ihr alter Vertrag geendet hat, heißen wir Sie in der Grundversorgung willkommen.

EMB | BASIS: Preise für die Grundversorgung in den oben genannten Teilnetzgebieten

Ab dem 01.01.2023 und bis 30.04.2023 galten in der Gas-Grundversorgung die folgenden Preise:

Brutto-Preise1 gültig seit 01.01.2023 bis 30.04.2023 mit Bestabrechnung
Jahresverbrauch
in kWh2
Grundpreis
je Monat
Arbeitspreis
je kWh
bis 6.0004,82 €21,14 ct
ab 6.0019,36 €20,23 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Die Lage an den Energiemärkten hat sich stabilisiert und wir freuen uns, die gesunkenen Beschaffungskosten an Sie weitergeben zu können. Zudem ist auch der CO2-Preis minimal gesunken, was wir ebenfalls berücksichtigt haben. Grund hierfür ist, dass sich der Emissionsfaktor Erdgas (nach der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 - EBeV 2030) nach der Bekanntgabe unserer letzten Preisanpassung geändert hat. Dadurch sinkt der CO2-Preis von 0,546 ct/kWh auf 0,544 ct/kWh. 
Die Preiserhöhung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.

Ab dem 01.05.2023 gelten in der Gas-Grundversorgung gelten in den oben genannten Teilnetzgebieten die folgenden Preise: 

Brutto-Preisegültig ab 01.05.2023 mit Bestabrechnung2
Jahresverbrauch
in kWh2
Grundpreis
je Monat
Arbeitspreis
je kWh
bis 6.0004,82 €11,97 ct
ab 6.0019,36 €11,06 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Umfang der Kostenänderungen ab 01.05.2023

Brutto-Preisegültig ab 01.05.2023 mit Bestabrechnung2
 Veränderung des Grundpreises
je Monat
Veränderung des Arbeitspreises
je kWh
bis 6.000bleibt stabil- 9,17 ct
ab 6.001bleibt stabil- 9,17 ct

Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Kunden im Fall der Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Es fließen unter anderem die folgenden von uns nicht beeinflussbaren Kostenbestandteile in den Netto-Gaspreis ein, die wir Ihnen im Folgenden vor und nach der Preisanpassung darstellen möchten: 

Kostenbestandteile
Berücksichtigt in Kalkulation bis 30.04.2023
Berücksichtigt in Kalkulation ab 01.05.2023
Differenz
Energiesteuer0,55 ct/kWh0,55 ct/kWh 0,00 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden bis 25.000 Einwohner bei Lieferung des Erdgases ausschließlich für Kochen und Warmwasserbereitung)*
0,51 ct/kWh0,51 ct/kWh 0,00 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden bis 25.000 Einwohner bei sonstigen Erdgaslieferungen)*
0,22 ct/kWh0,22 ct/kWh 0,00 ct/kWh
CO2-Preis0,546 ct/kWh0,544 ct/kWh -0,002 ct/kWh
Gasspeicherumlage0,06 ct/kWh0,06 ct/kWh 0,00 ct/kWh

*Bei Gemeinden mit 25.001-100.000 Einwohnern gilt eine Konzessionsabgabe von 0,61ct/kWh für Verbräuche bis 5.000 kWh/Jahr und von 0,27 ct/kWh für Verbräuche
ab 5.001 kWh/Jahr. Bei Gemeinden mit 100.001-500.000 Einwohnern gilt eine Konzessionsabgabe von 0,77 ct/kWh für Verbräuche bis 5.000 kWh/Jahr und von 0,33 ct/kWh für Verbräuche ab 5.001 kWh/Jahr.

Häufige Fragen

Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich. Sonstige Letztverbraucher können nur in der Ersatzversorgung oder in der Anschlusslieferung beliefert werden. Folgende Ausnahme für Haushaltskunden gilt: Haushaltskunden, deren Gasversorger von einer Bilanzkreisschließung oder Kündigung des Netznutzungsvertrages ("Belieferungsstopp") betroffen sind, werden für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung beliefert. Anschließend erfolgt automatisch die Belieferung in der Grundversorgung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Konditionen, sofern kein anderer Vertrag abgeschlossen wird. Während der Belieferung in der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung auch vor Ablauf der drei Monate möglich. 

Definition von Haushaltskunden 
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Sie wohnen im Versorgungsgebiet der EMB und möchten in die Grundversorgung wechseln

Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen. 

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Für einen Wechsel zu EMB benötigen wir nur folgende Daten:
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferanten (nur bei Lieferantenwechsel)

Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
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Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. 

Wenn Sie von einem anderen Versorger zu EMB wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch EMB startet. 

Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
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Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die Sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.

Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
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Durch die CO2-Bepreisung hat sich seit Januar 2021 die Kosten für die Erdgasbelieferung erhöht. Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von EMB in einem höheren Arbeitspreis aus. Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.

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Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben. Sie haben auch die Möglichkeit bar bei ausgewählten Partnern im Einzelhandel in Ihrer Nähe zu bezahlen (z. B. REWE, dm und viele mehr). Diesen Einzahlungs-Service bieten wir Ihnen durch unseren Partner „barzahlen.de“ an.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
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Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMB Energie Brandenburg GmbH Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Beitrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. 

Der Lieferant behält sich außerdem vor, bei Zahlungsverzug ein Direktinkasso durch Außendienstmitarbeiter vornehmen zu lassen, die den Kunden persönlich aufsuchen. Dafür werden pauschal 15 Euro berechnet.

Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1 Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Höhe. 

Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass dem Lieferanten kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den Ergänzende Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV.


Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der EMB

  • Bei einem Gasgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für den Kunden anfällt.
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt. Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro der EMB-Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
  • Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet EMB nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht EMB zügig und unentgeltlich. Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV. Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
  • Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter https://www.emb-gmbh.de/ abgerufen werden. Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.emb-gmbh.de/ueber-uns/informationen/ihr-gutes-recht.

Fußnoten:

1 Die Preise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer sowie alle weiteren derzeit gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen. Für eine vereinfachte Darstellung wurden Preise und Beträge kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

2 Die für Ihren individuellen Verbrauch günstigste Preisstufe des EMB Basis wird der Abrechnung zugrunde gelegt.