CheckCreated with Sketch. device, computer, phone, smartphone < All mini chat PLANT PLANT white CALENDAR CALENDAR white PHONE PHONE white EURO EURO white THUMBS UP THUMBS UP white
  • Regionaler Energiepartner
  • Persönlicher Service
  • Günstige Strom- & Gastarife
  • Einfacher Wechsel
Regionaler Energiepartner
Persönlicher Service
Günstige Strom- & Gastarife
Einfacher Wechsel
emb-geschaeftskunden-allgemein-tischlerin-holz-1920x950

EMB – Energiepartner für Profis

Erdgas, Strom und Energielösungen für Ihre Branche

Informationen zur Gaspreisbremse - Umsetzung der Soforthilfe im Dezember 2022

Der Gesetzgeber hat festgelegt, wer Anspruch auf diese Soforthilfe hat: Im Gas sind dies Haushaltskunden sowie andere Verbraucher mit einem Standardlastprofil. Bestimmte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Um von der Soforthilfe zu profitieren, müssen diese Kunden ihrem Energieversorger ihren Anspruch mitteilen.

Wir liefern die Energie für Ihren Erfolg

Ob Kleingewerbe oder Großbetrieb, Industrie oder Handwerk, Kommune oder Stadtwerk, Immobilienverwaltung oder Imbiss: Wir liefern die Energie für Ihren Erfolg – und nehmen uns die Zeit, Sie individuell zu beraten.

EMB bietet Ihnen nicht nur die passenden Erdgas- und Stromtarife– mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Branche wollen wir noch mehr zu Ihrem Erfolg beisteuern.


emb-geschaeftskunden-energieloesungen-gewerbe-marcel-metzner-730x576
Gewerbe
Erdgas und Strom zu günstigen Konditionen, persönliche Beratung und individulelle Lösungen: Entdecken Sie unsere Energielösungen für Ihren Betrieb.
emb-geschaeftskunden-energieloesungen-industrie-ralph-seefeld-730x576
Industrie
Für Großabnehmer bieten wir maßgeschneiderte Energiekonzepte an – und beraten Sie dabei, effiziente Technologien sinnvoll einzusetzen.
emb-geschaeftskunden-energieloesungen-wohnungswirtschaft-ulrich-schwarz-730x576
Wohnungswirtschaft
Sie suchen nach Energielösungen für Ihre Immobilien, einen Partner für die Energieberatung oder benötigen Energieausweise? Wir sind für Sie da.
emb-geschaeftskunden-energieloesungen-kommunen-jens-teich-730x576
Kommunen
Als Verantwortlicher für Energiethemen Ihrer Stadt oder Gemeinde stehen Sie vor großen Herausforderungen. Wir unterstüzen Sie mit unserer Erfahrung.
emb-geschaeftskunden-energieloesungen-stadtwerke-nn-730x576
Stadtwerke
Gemeinsam können wir noch mehr erreichen: Werden Sie einer unserer starken Partner, nutzen Sie optimale Konditionen und profitieren Sie von Synergien.
emb-geschaeftskunden-matthias-koenig-730x576
Contracting
Mit einer individuellen Contracting-Lösung erzeugen Sie Wärme, Kälte, Strom – oder alles zusammen – direkt vor Ort. Die Investition übernehmen wir für Sie.

FAQ

Neue Abschlagszahlungen für Wärmelieferungen
Gasbeschaffungsumlage nach § 24 EnSiG
Speicherumlage nach § 35e EnWG

Zur Bestimmung ob die existierende Energiezentrale teilweise oder ganz von Gas unabhängig gemacht werden kann, benötigt es einer individuell durchzuführenden Untersuchung durch die GASAG. Die Möglichkeiten hängen dabei u.a. von der Höhe der benötigten Vorlauftemperaturen im Gebäude, von verfügbaren Energiequellen und den vorhandenen Platzverhältnissen ab. Die damit verbundenen Kosten und Aufwände müssen dabei stets individuell wirtschaftlich bewertet werden. Aufgrund der hohen Nachfrage, der allgemein knappen Handwerker-Ressourcen und angespannter Lieferketten für Materialien, handelt es sich hierbei jedoch eher um mittelfristige Maßnahmen. Insbesondere größere Anpassungen, Modifikationen oder ein kompletter Ersatz der Heizungsanlage müssen dabei im Zusammenhang mit möglichen Vertragsanpassungen oder Vertragsverlängerungen bewertet werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an energiesparenplus@gasag.de.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Alle Kunden, deren Energiezentralen bzw. Heizungen ganz oder teilweise mit Erdgas betrieben werden, sind von höheren Abschlagszahlungen betroffen. Die im Oktober 2022 mitgeteilten neuen Abschlagsbeträge berücksichtigen dabei die Speicherumlage nach § 35e EnWG, die Bilanzierungsumlage sowie die reduzierten Umsatzsteuersätze für die Lieferung von Gas und Wärme sowie die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Die Umlagen werden auf gesetzlicher Grundlage ermittelt und erhoben und sind kein Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Ja, es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass die Verknappung von Erdgas längere Zeit andauert. Obwohl sehr viel getan wird, um möglichst schnell Alternativen zu schaffen, die den Anteil des ausbleibenden Erdgases aus Russland ersetzen können, wird es voraussichtlich eine längere Phase der Verknappung - insbesondere von Erdgas – geben, wodurch die Preise auf den Energiemärkten in absehbarer Zeit relativ hoch bleiben werden. 
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaft unter Zwangsverwaltung gestellt. 

Durch die Änderung des EnSiG zum 20.05.2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, z. B. zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. 
 
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Wegen der ungewöhnlich geringen Gasvorräte und der Unsicherheit, ob und wie viel Gas aus Russland nach Deutschland fließt, hatte der Gesetzgeber im Frühjahr 2022 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um §§ 35a ff. erweitert und erstmals verbindliche Vorgaben für die Speicherfüllung gemacht. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) als Marktgebietsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Speichervorgaben eingehalten werden. 
Die THE ermittelt die Höhe der Umlage nach gesetzlichen Vorgaben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) genehmigt die Berechnungsformel. 
Die Speicherumlage nach §35a EnWG ist keine dauerhafte Umlage, sondern läuft zum Januar 2025 aus.
Diese Umlage wird – wie die Gasbeschaffungsumlage auch – über die Bilanzkreisverantwortlichen vertraglich an die Kunden weitergegeben. 
 
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Die Gasbeschaffungsumlage nach EnSiG wird von Marktgebietsverantwortlichen festgelegt und soll bei Bedarf alle drei Monate in Abhängigkeit der tatsächlich anfallenden Gasersatzbeschaffungskosten angepasst werden. Wir berücksichtige diese Umlage bei der Jahresabrechnung für den jeweiligen Zeitraum in ihrer jeweils gültigen Höhe, für die Dauer ihrer Erhebung. Im Falle von relevanten Anpassungen werden wir Sie unterrichten. 
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2005 neu gefasst. Es enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energien. 
Die Ziele des EnWG sind gem. §1 EnWG

• die „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche“ leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht,
• die „Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen“ und
• die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft.

Wegen der ungewöhnlich geringen Gasvorräte und der Unsicherheit, ob und wie viel Gas aus Russland nach Deutschland fließt, hatte der Gesetzgeber im Frühjahr 2022 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um §§ 35a ff. erweitert und erstmals verbindliche Vorgaben für die Befüllung der Gasspeicher gemacht.

 
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:

Kurzfristig kann vor allem individuelles Verbraucherverhalten zur Energie- und damit Kosteneinsparung beitragen. Hierzu finden Sie auf der Internetseite www.gasag.de/energiesparen praxisnahe Energiespartipps für Haus und Heizung zusammengestellt, die Ihnen zeigen, wie Sie mit einfachen Mitteln Ihren Energieverbrauch senken, und steigenden Energiekosten entgegenwirken können.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit die bestehenden Heizungsanlagen hinsichtlich Optimierungs- bzw. Effizienzsteigerungsmaßnahmen durch die GASAG untersuchen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen.  Die vorhandenen Potenziale und die damit verbundenen Kosten und Aufwände müssen dabei stets individuell wirtschaftlich bewertet werden. Aufgrund der hohen Nachfrage, der allgemein knappen Handwerker-Ressourcen und angespannter Lieferketten für Materialien, handelt es sich hierbei jedoch eher um mittelfristige Maßnahmen. Insbesondere größere Anpassungen oder Modifikationen der Heizungsanlage müssen dabei im Zusammenhang mit möglichen Vertragsanpassungen oder Vertragsverlängerungen bewertet werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an energiesparenplus@gasag.de.

War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Gasimporteure, deren Lieferansprüche von ihren Lieferanten (in diesem Falle Russland) nicht mehr erfüllt werden, müssen für diese Mengen am Markt Ersatz beschaffen. Dies ist aufgrund der Lage am Gasmarkt nur zu wesentlich höheren Kosten als zu den vereinbarten Preisen für die Importmengen möglich. Die gestiegenen Preise der Ersatzbeschaffung können aufgrund von vertraglichen Regelungen häufig nicht an die Kunden weitergegeben werden. Hierdurch entstehen bei den betroffenen Gasimporteuren erhebliche Verluste, die sie nur zeitlich begrenzt decken können. In einer solchen Situation droht der Zusammenbruch großer für das Funktionieren des Gasmarkts relevanter Gasimportunternehmen. Dies soll durch die Gasbeschaffungsumlage verhindert werden.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für die Betreiber der Gasspeicher verbindliche Füllquoten vorgeschrieben mit dem Ziel die Gasversorgung jederzeit sicherstellen zu können. Die Umlage dient dem Zweck, zur Versorgungssicherheit in den kommenden Heizperioden beizutragen. 
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Die Gasumlage nach EnSiG wird von Trading Hub Europe GmbH, dem Marktgebietsverantwortlichen, nach Abstimmung mit den Importeuren ermittelt und veröffentlich. Bei Bedarf soll diese alle drei Monate in Abhängigkeit der tatsächlich anfallenden Gasersatzbeschaffungskosten angepasst werden.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Die Bundesregierung hat die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV) zunächst für die Dauer vom 1.10.2022 bis zum 1.4.2024 beschlossen. In Abhängigkeit der Entwicklungen auf dem Gasmarkt, kann die Gültigkeit sowohl verkürzt als auch verlängert werden.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Mit Abstand den größten Anteil an der Erhöhung der neuen Abschlagszahlung machen die seit Ende letzten Jahres signifikant angestiegenen Energiekosten aus. Dazu kommen die kürzlich von der Bundesregierung eingeführte Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh sowie die Speicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh.
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns:
Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um die Lage zu analysieren. Je besser wir die Gasversorgung diversifizieren können, desto besser können wir uns auf die Situation vorbereiten. Ziel ist es, für Deutschland ausreichend Lieferungen von anderen Anbietern zu vereinbaren und, im Falle des verflüssigten Erdgases (LNG), übernehmen zu können. Dazu brauchen wir zusätzliche Infrastrukturen und den starken europäischen Verbund.   
War diese Antwort hilfreich?
Warum war diese Antwort für Sie nicht hilfreich?

Bitte wählen Sie eine der oben angeführten Antworten aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie brauchen noch Hilfe? Kontaktieren Sie uns: