
EMB Förderprogramme für moderne Energielösungen
Freuen Sie sich über unseren Zuschuss für Ihr Vorhaben.EMB Förderprogramm für moderne Energielösungen
Für den Wechsel zu klimafreundlicher Erdgastechnik, weiteren umweltschonenden Energielösungen und wegweisender Eco-Mobilität stellt die EMB umfangreiche Fördermittel bereit. Damit unterstützen wir Sie, Energie und Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.
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Annika Schoe
Kundenberaterin
Brennwert.plus: 360 € Wartungszuschuss für die neue Heizung
Sichern Sie sich unseren Wartungszuschuss zu Ihrer modernen Erdgas-Brennwertheizung. Dank regelmäßiger Wartung stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage stets optimal und sicher funktioniert - gleichzeitig profitieren Sie von vier mal 90 Euro Zuschuss für Ihre jährliche Wartungsinspektion.Wir arbeiten im Rahmen des Brennwert.plus-Förderprogramms mit regionalen SHK-Handwerkern der Innung für Sanitär, Heizung und Klima zusammen.
Solarthermie: bis zu 400 Euro EMB-Förderung* sichern
Kombinieren Sie Ihre moderne Erdgas-Brennwertheizung mit Solarthermie! Solarthermische Anlagen wandeln Sonnenenergie direkt in Wärme für Warmwasser und Raumheizung um. Mit einer solchen Anlage sparen Sie das ganze Jahr über ca. 60 Prozent der Energie für die Warmwasseraufbereitung, im Sommer sogar bis zu 100 Prozent. Das Beispiel basiert auf einer Anlage für 4 Personen mit etwa 6 m2 Kollektorfläche und 300-Liter-Speicher.
So unterstützen wir Sie beim Umstieg auf Solarthermie
Pro Quadratmeter Netto-Kollektorfläche erhalten Sie 50 Euro EMB-Förderung für solarthermische Anlagen. Maximal können Sie mit 400 Euro im Rahmen einer Heizungsmodernisierung oder Erweiterung/Einbau einer Erdgasheizung rechnen.Kollektorfläche | EMB-Förderung |
ab 1 m2 | 50 € |
ab 2 m2 | 100 € |
ab 3 m2 | 150 € |
ab 4 m2 | 200 € |
ab 5 m2 | 250 € |
ab 6 m2 | 300 € |
ab 7 m2 | 350 € |
ab 8 m2 | 400 € |
Vorteile einer solarthermischen Anlage
- energiesparend, umweltfreundlich und zuverlässig
- jährliche Abdeckung Ihres Warmwasserbedarfs um mehr als die Hälfte
- die Kombination von Erdgas-Brennwerttechnik mit Solarthermie erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes an die Wärmeerzeugung im Neubau
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Annika Schoe
Kundenberaterin
WeitereFörderangebote
Effiziente Energietechnikrechnet sich bestimmt!
EMB-Förderung für Mikro-BHKW: 500 Euro sparen
Was bis vor kurzem noch wie Zukunftsmusik klang, ist heute dank moderner Erdgastechnologie alltagstauglich und bewährt: Das Mikro-Blockheizkraftwerk (Mikro-BHKW) erzeugt aus klimaschonendem Erdgas nicht nur Wärme, sondern auch Strom. Es arbeitet dabei energieeffizient und kostensparend – und leistet einen echten Beitrag zu einer sauberen Zukunft. Dabei ist es kleiner als ein handelsüblicher Kühlschrank und sehr leise.
Wir fördern neue Wege bei der Energiegewinnung
EMB unterstützt Sie im Grundversogungsgebiet mit 500 Euro EMB-Förderung je Mirko-BHKW gemäß unseren Förderbedingungen. So wird der Einstieg in die Zukunftstechnologie noch attraktiver.Die Vorteile eines Mikro-BHKW
- deckt den durchschnittlichen Wärme- und Strombedarf von Ein- und Zweifamilienhäusern
- besonders umweltfreundlich durch geringen CO2-Ausstoß
- energieeffizient und kostensparend durch hohen Wirkungsgrad
- geeignet bei einem Erdgas-Jahresverbrauch ab 15.000 kWh
- 500 Euro EMB-Förderung je Mikro-BHKW
So funktioniert das Kraftwerk im Keller
Mikro-BHKW sind kleine effektive Blockheizkraftwerke für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie versorgen Ihr Haus mit Strom und Wärme.
Sie funktionieren nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Ein Motor treibt dabei einen Generator zur Stromerzeugung an. Die entstandene Wärme wird über einen Wärmetauscher ausgekoppelt und zur Beheizung sowie zur Warmwasseraufbereitung verwendet. Durch diese doppelte Nutzung des Erdgases erzielt das Mikro-BHKW einen besonders hohen Wirkungsgrad. Es eignet sich ab einem Erdgas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh für Warmwasser und Heizung. Bei größeren Objekten dient das Mikro-BHKW zur Grundlastversorgung. Die Bedarfs- und Leistungsspitzen werden in diesem Fall durch ein zusätzliches Brennwertgerät abgedeckt.
EMB-Förderung für Brennstoffzellen-Heizgeräte:
500 Euro sparen
Brennstoffzellen-Heizgeräte liefern, wie Blockheizkraftwerke, Wärme und Strom aus einem Gerät. Sie arbeiten auch nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Das eingesetzte Erdgas wird dabei elektrochemisch in Energie umgewandelt und nicht „heiß verbrannt“. Der Warmwasserbedarf wird fast vollständig vom Brennstoffzellen-Heizgerät gedeckt. Bei zusätzlichem Heizwärmebedarf schaltet sich ein integrierter Gas-Brennwertkessel automatisch zu.
EMB unterstützt Sie im Grundversogungsgebiet mit 500 Euro EMB-Förderung pro Brennstoffzellen-Heizgerät gemäß unseren Förderbedingungen.
Die Vorteile eines Brennstoffzellen-Heizgeräts
- konzipiert für den Einsatz in Ein- und Zweifamilienhäusern
- hohe elektrische und thermische Wirkungsgrade
- niedrige Schadstoff- und Geräuschemissionen
- Anforderungen aus EnEV und EEWärmeG können erfüllt werden
- 500 Euro EMB-Förderung je Brennstoffzellen-Heizgerät
- Bis zu 35 % staatliche Investitionsförderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
- Staatliche Vergütung des erzeugten Stroms gemäß KWK-Gesetz (Quelle: www.bafa.de)
So funktioniert ein Brennstoffzellen-Heizgerät
Brennstoffzellen-Heizgeräte nutzen auf umgekehrte Weise das einfache Prinzip der Elektrolyse. Der aus Erdgas gewonnene Wasserstoff hat von sich aus die natürliche Eigenschaft, zusammen mit Sauerstoff wieder zu Wasser reagieren zu wollen. Dabei kommt es zu einer kontrollierten „Knallgasreaktion“ ohne weitere Energiezufuhr. Bei dem als kalte Verbrennung bezeichnetem Vorgang entstehen Wärme und elektrische Energie.Bei einer kombinierten Wärme- und Stromerzeugung sparen Brennstoffzellen-Heizgeräte, im Vergleich zur getrennten konventionellen Erzeugung, etwa ein Drittel der eingesetzten Primärenergie Erdgas. Die Strombezugskosten werden durch jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde Strom reduziert.
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Annika Schoe
Kundenberaterin
Mobilbonus – 200 Euro für die Wallbox für Elektrofahrzeuge

Mit dem EMB MobilPaket bieten wir Ihnen die E-Tankstelle für Ihr Zuhause als Rundum-sorglos-Paket an. Mit einem Mobilbonus in Höhe von 200 Euro fördern wir den Einbau einer Heimladestation bzw. Wallbox für die ortsgebundene Strombelieferung eines Elektrofahrzeugs in kleineren Wohn- und Gewerbeobjekten.
Mehr Informationen zum EMB MobilPaket finden Sie hier.
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Ihr Ansprechpartner für Lösungen zur Elektromobilität:

Stefan Wollschläger
Vertriebs- ingenieur
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB. Die Beantragung einer Förderung kann formlos sein und muss vor Beginn, der Modernisierung oder des Neubaus Ihrer Anlage erfolgen.
- Die Förderungen gelten nur für Anlagen im Grundversorgungsgebiet der EMB und sind bis zum 31.12.2023 begrenzt.
- Die Auszahlung der Fördersummen erfolgt nach Inbetriebsetzung der Anlage, die der EMB spätestens bis zum 30.06.2024 nachgewiesen werden muss.
- Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme obliegt allein der EMB. Die EMB behält sich vor, die gemachten Angaben auch vor Ort zu überprüfen.
- Die Installation und die Wartung der Anlagen dürfen grundsätzlich nur durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen. Für den Einbau der Anlagen erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragssteller selbst einzuholen; anfallende Gebühren bzw. Kosten sind durch den Antragssteller selbst zu tragen.
- Voraussetzung für die Zahlung der Förderungen von solarthermischen Anlagen, Mini-BHKW und Brennstoffzellen-Heizgeräten ist die Belieferung mit Erdgas durch die EMB für vier Jahre ab Anlagenein- oder umbau.
- Für die Förderung solarthermischer Anlagen ist es außerdem notwendig, dass die Solaranlage im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung installiert wird und in Verbindung mit dieser Heizungsanlage der vollständigen Raumwärme- und Warmwasserversorgung dient.
- Voraussetzung für die gestaffelte Auszahlung des EMB-Wartungszuschusses Brennwert.plus ist die Belieferung mit Erdgas von der EMB zum jeweiligen Zeitpunkt.
- Sollten Sie vor Ablauf des vierjährigen Bezugszeitraumes kein Erdgas mehr von EMB beziehen, ist die Fördersumme zeitanteilig unverzüglich zurückzuzahlen.
- Voraussetzung für den Mobil-Bonus ist die Belieferung mit Strom durch die EMB für vier Jahre ab Einbau der Ladebox/Wallbox.
- Sollten Sie vor Ablauf des vierjährigen Bezugszeitraumes kein Strom mehr von EMB beziehen, ist die Fördersumme zeitanteilig unverzüglich zurückzuzahlen.
- EMB WärmePaket: Die clevere Alternative zum Heizungskauf
- kostenlose Fachberatung, auch bei Ihnen zu Hause
- Vermittlung des Erdgasanschlusses
- Vermittlung der Entsorgung alter Öltankanlagen
- zuverlässige Erdgaslieferung der EMB
Der mit Mikro-BHKW oder Brennstoffzellen-Heizgerät erzeugte Strom kann im Gebäude direkt verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist werden. Eine Vergütung gibt es vom jeweiligen Netzbetreiber für den eingespeisten Strom – mit staatlicher Förderung.
Pauschalierte Einmalzahlung für fabrikneue Anlagen bis 2 kWel:
- 4,0 Cent/ kWh für 30.000 Vollbenutzungsstunden (=4.800 €)
Zuschlagssätze:
- 16,0 Cent/ kWh für ausgespeisten KWK-Strom
- 8,0 Cent/ kWh für selbst verbrauchten KWK-Strom
Förderdauer (für fabrikneue KWK-Anlagen):
- 30.000 Vollbenutzungsstunden
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Annika Schoe
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