EMB Förderprogramme für moderne Energielösungen
Freuen Sie sich über unseren Zuschuss für Ihr Vorhaben.EMB Förderprogramm für moderne Energielösungen
Für den Wechsel zu einer klimafreundlichen Heiztechnik stellt die EMB umfangreiche Fördermittel bereit. Damit unterstützen wir Sie, Energie und Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen..
- Wärmepumpenförderung
- Mobilbonus
400 € Wärmepumpenförderung
EMB-Förderung für Elektro-Wärmepumpen: 400€
Elektro-Wärmepumpen kombinieren Umweltwärme und effiziente Heiztechnik in einem Gerät. Sie zählen zu den effektivsten Systemen und werden gerade in Neubauten immer beliebter. EMB unterstützt Sie im Grundversorgungsgebiet mit 400 Euro EMB-Förderung pro Elektro-Wärmepumpe zur Wärme- und Kälteversorgung in kleineren Wohn- und Gewerbeobjekten bei Heizungsmodernisierung oder Installation im Neubau.
Die Vorteile einer Elektro-Wärmepumpe
- kostengünstiger Betrieb durch Nutzung von Umweltenergie mit hohem Wirkungsgrad
- Energieeinsparungen durch Umweltwärme von 25 bis 30 Prozent
- Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen
- geräuscharme Energieerzeugung, fast wartungsfreier Betrieb
- 400 Euro EMB-Förderung je Elektro Wärmepumpe
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Möchten Sie gern mehr erfahren? Sprechen Sie uns einfach an!
Annika Schoe
Kundenberaterin
Mobilbonus – 200 Euro für die Wallbox für Elektrofahrzeuge
Mit dem EMB | Wallbox bieten wir Ihnen die E-Tankstelle für Ihr Zuhause als Rundum-sorglos-Paket an. Mit einem Mobilbonus in Höhe von 200 Euro fördern wir den Einbau einer Heimladestation bzw. Wallbox für die ortsgebundene Strombelieferung eines Elektrofahrzeugs in kleineren Wohn- und Gewerbeobjekten.
Mehr Informationen zu unserem Wallbox-Angebot finden Sie hier.
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Ihr Ansprechpartner für Lösungen zur Elektromobilität:
Stefan Wollschläger
Vertriebs- ingenieur
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB. Die Beantragung einer Förderung kann formlos sein und muss vor Beginn, der Modernisierung oder des Neubaus Ihrer Anlage erfolgen.
- Die Förderungen gelten nur für Anlagen im Grundversorgungsgebiet der EMB.
- Die Auszahlung der Fördersummen erfolgt nach Inbetriebsetzung der Anlage, die der EMB spätestens bis zum 30.06.2025 nachgewiesen werden muss.
- Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme obliegt allein der EMB. Die EMB behält sich vor, die gemachten Angaben auch vor Ort zu überprüfen.
- Die Installation und die Wartung der Anlagen dürfen grundsätzlich nur durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen. Für den Einbau der Anlagen erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragssteller selbst einzuholen; anfallende Gebühren bzw. Kosten sind durch den Antragssteller selbst zu tragen.
- Voraussetzung für die Zahlung der Förderung von Elektro-Wärmepumpen ist die Belieferung mit Strom von EMB für die Wärmepumpe und den übrigen Haushaltsverbrauch für vier Jahre.
- Sollten Sie in dieser Zeit kein Strom mehr von EMB beziehen, ist die Fördersumme zeitanteilig zurückzuzahlen.
- Voraussetzung für den Mobil-Bonus ist die Belieferung mit Strom durch die EMB für vier Jahre ab Einbau der Ladebox/Wallbox.
- Sollten Sie vor Ablauf des vierjährigen Bezugszeitraumes kein Strom mehr von EMB beziehen, ist die Fördersumme zeitanteilig unverzüglich zurückzuzahlen.
- EMB | Wärmepumpe: Lieferung und Montage einer Wärmepumpe
- Vermittlung des Gashausanschlusses
- Vermittlung der Entsorgung alter Öltankanlagen
- zuverlässige Gas- und Stromlieferung der EMB
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Annika Schoe
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