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Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Themen Strom, Gas, Vertragsunterlagen, MEINE EMB und vieles mehr.

Häufig gestellte Fragen: Ablesung & Zähler

Die Zählernummer ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.
 
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Ein aktueller Zählerstand wird zur Jahresrechnung sowie zum Vertragsbeginn und -ende benötigt. 
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE EMB mitteilen.
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In der Regel erhält man einmal jährlich eine Rechnung, hierfür benötigen wir den aktuellen Zählerstand. Die Ablesung zu dieser Turnusabrechnung (Jahresabrechnung) bezeichnen wir als Turnusablesung
 
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Sie selbst können einen bereits mitgeteilten Zählerstand nicht ändern.  

Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns darüber Ihren korrekten Zählerstand mit.
 
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Meistens ist der Gaszähler direkt in der Wohnung zu finden.
In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler auch im Treppenhaus verbaut. Hier können Sie Ihren Vermieter oder Hausmeister nach dem genauen Ort befragen.
Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, finden Sie den Gaszähler meist im Keller oder im Wirtschaftsraum.
 
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Häufig gestellte Fragen: Tarife & Preise

Mit der Bestpreisabrechnung sind Sie je nach Verbrauch automatisch in der für Sie günstigsten Preisstufe. 
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Eine Preissicherheit für einen Energieliefervertrag garantiert Ihnen, dass EMB während der Mindestvertragslaufzeit grundsätzlich keine Preisanpassung vornimmt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich von EMB nicht beeinflussbare Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben, sonstige gesetzlich veranlasste Kosten oder Umlagen oder – je nach Vertrag – Netznutzungs- und/oder Messentgelte ändern
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Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom oder Gas an.

Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er deckt unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber.
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Um in Zeiten des Klimawandels die Treibhausgasemissionen einzudämmen, hat die Bundesregierung das „Klimaschutzprogramm 2030“ erlassen. Im Kontext dieses Programms wirkt seit dem 1. Januar 2021 ein neues Gesetz, nach welchem CO2-Emissionen einen Preis bekommen. Ziel des Gesetzes ist, für Unternehmen und Verbraucher Anreize zu schaffen, die von ihnen verursachten Emissionen zu reduzieren und auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.
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Auf unserer Tarifübersicht für Heizstrom finden Sie Tarife für Ihre Wärmepumpe oder Ihre Elektrospeicherheizung.
 
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Häufig gestellte Fragen: Abschlag & Verbrauch

Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für Strom oder Erdgas. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Rechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Im Onlineservice MEINE EMB können Sie jederzeit Ihre Abschläge anpassen.
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Den Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Für die Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Ihre geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch
 
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Im Onlineservice MEINE EMB finden Sie diesen Service im Menüpunkt "Meine Zahlungen" und weiter unter dem Punkt "Abschlagsplan anzeigen". Ihre Änderungen werden automatisch übernommen und zum nächstmöglichen Termin wirksam.
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Sie können bereits gezahlte Abschläge im Onlineservice MEINE EMB unter "Meine Zahlungen" einsehen.
 
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Geben Sie Ihren Wunschabschlag direkt im Onlineservice MEINE EMB ein. Wir prüfen direkt, ob der gewünschte Abschlagsbetrag sinnvoll ist, denn der Abschlag sollte immer in einem sinnvollen Verhältnis zu Ihren jährlich zu erwartenden Gesamtkosten stehen.

Im Online Service MEINE EMB können Sie sich eine Empfehlung für die Abschlagshöhe einholen. Dazu benötigen Sie lediglich einen aktuellen Zählerstand. Der Service berechnet automatisch eine Empfehlung, die Sie übernehmen können.
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Häufig gestellte Fragen: Meine Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses hinweg gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten gelöscht. Die Festlegung dieser Frist für personenbezogene Daten richten sich nach der Zweckbindungsfrist ( z.B. Vertragsbeendigung, Ausgleich der Schlussrechnung) sowie den gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (z.B. 3 Jahre für rückwirkende Rechnungskorrekturen).
 
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EMB geht typischerweise zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung sowie zur Vertragsabwicklung mit personenbezogenen Daten um. Nach entsprechender Einwilligung werden die Daten für interne Werbezwecke und den Versand von Newslettern genutzt.
 
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Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow beschweren.
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Wenn Sie uns keine Werbeeinwilligung erteilen, dann erhalten Sie keine Informationen über Angebote, Produkte und Dienstleistungen von EMB.
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Häufig gestellte Fragen: Rechnung

Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 gefallen sein, berechnet EMB für den gesamten Abrechnungszeitraum 16% Mehrwertsteuer . Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01.01.2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.
 
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Im Onlineservice MEINE EMB stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
 
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Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.

Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.

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Nein, denn auf der nächsten Jahresrechnung werden die alten und die neuen Preise anteilig berechnet und transparent in der Rechnungsübersicht aufgeführt
 
Ihre Rechnung können Sie im Onlineservice MEINE EMB einsehen.
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Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
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Häufig gestellte Fragen: Zahlung

In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE EMB können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.
 
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Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben. Sie haben auch die Möglichkeit bar bei ausgewählten Partnern im Einzelhandel in Ihrer Nähe zu bezahlen (z. B. REWE, dm und viele mehr). Diesen Einzahlungs-Service bieten wir Ihnen durch unseren Partner „barzahlen.de“ an.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
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Bei der Preisanpassung zum 01.05.2022 werden wir Ihre Abschläge nicht automatisch anpassen. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir empfehlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.05.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Onlineservice MEINE EMB anpassen.

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Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenbüro. 

Einzugsermächtigung:
Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE EMB ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung
Commerzbank Potsdam 
IBAN:   DE39 1608 0000 4200 2450 00
BIC:      DRESDEFF160
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an

Bar-Zahlung:
Unser Kundenbüro in 14552 Michendorf, Büdnergasse 1 ist montags und mittwochs von 9:00 bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet.
 
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Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern.  
 
Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten.  
Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE EMB einsehen. 
 
Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. 
 
Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages über den Onlineservice MEINE EMB ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
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Häufig gestellte Fragen: Onlineservice MEINE EMB

Im Onlineservice MEINE EMB haben Sie die Möglichkeit mit der Funktion "Passwort vergessen" sich ein neues Passwort anzufordern. Sie erhalten einen Aktivierungslink an Ihre E-Mailadresse.

Sollten Sie Ihre hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
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Ja. In Ihrem Onlineservice MEINE EMB haben Sie die Möglichkeit, alle EMB Verträge zu verwalten.

Sie sehen ein Vertragskonto nicht? Gehen Sie unter „Meine Verträge“ auf „Vertragskonto hinzufügen“ und tragen Sie im Anschluss Ihre Vertragskonto und Gas-/Strom-Zählernummer ein.
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Wenn Sie ihren Zugang zum Onlineservice MEINE EMB löschen möchten, so kontaktieren Sie uns bitte hier. 
 
Nach Vertragsende wird Ihr Zugang nach 12 Monaten automatisch gelöscht.
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Mit der Online-Funktion „Benutzername vergessen“ oder „Passwort vergessen“ können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten einen Aktivierungslink an Ihre hinterlegte E-Mail Adresse.
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Sie können sich ganz bequem für unser Onlineservice MEINE EMB auf der Registrierungsseite anmelden.

Sie benötigen dafür lediglich einmal Ihre Vertragsnummer und Zählernummer danach können Sie Ihre Anliegen rund um die Uhr erledigen.
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Häufig gestellte Fragen: Umzug

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen zu erneuern.
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Sie können jederzeit Ihre Dokumente über Ihr Onlineservice MEINE EMB einsehen. Um das Dokument auf Ihren Rechner zu speichern, klicken Sie bitte auf den Menüpunkt "Mein Postfach". Mit der rechten Maustaste klicken Sie das gewünschte Dokument an und wählen im Auswahlfenster "Link speichern unter".

Alternativ können Sie auch nach dem Öffnen des Dokumentes über "Datei" und "Speichern unter", Ihre Unterlagen an einem beliebigen Ort speichern.
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Melden Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich, maximal 6 Wochen nach Schlüsselübergabe. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf unserer Website.
 
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Bei der Wohnungs-/Schlüsselübergabe, lesen Sie in der alten Wohnung sowie in der neuen Wohnung den Zählerstand ab. Den notierten Zählerstand können Sie bequem im Onlineservice MEINE EMB mitteilen. Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause, erhalten Sie an Ihre neue Adresse. Gern können Sie für die Übermittlung des Zählerstandes das Kontaktformular auf unserer Website nutzen.
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Häufig gestellte Fragen: Mein Vertrag

Am einfachsten und schnellsten ändern Sie Ihre Daten über den Onlineservice MEINE EMB unter dem Menüpunkt "Mein Profil - Kontaktdaten ändern".
 
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Sie haben geheiratet oder sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern?
Klicken Sie einfach hier und füllen Sie das Kontaktformular mit Ihren geänderten Daten aus.
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Die Preise Ihres aktuellen Tarifs finden Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben, auf Ihrer Jahresrechnung oder auch im Onlineservice MEINE EMB.
 
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Teilen Sie uns gern Ihr Anliegen hier mit, wir freuen uns über jedes Feedback.
 
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Ihre Vertragslaufzeit ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Die aktuelle Vertragslaufzeit finden Sie im Onlineservice MEINE EMB und auf Ihrer Rechnung
 
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Häufig gestellte Fragen: Wechsel zur EMB

Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
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Kein Problem. Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Bestellen Sie ganz einfach online Ihren Wunschtarif und wir kümmern uns um alles weitere.
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Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu EMB zu wechseln.
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Im Onlineservice MEINE EMB informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden.

Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie das ganz einfach und schnell hier tun. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrages von uns.
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Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, wenden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, so dass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft.

Sollten Sie bis 2 Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns die Daten zukommen zu lassen oder rufen Sie uns an.
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