
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Themen Strom, Gas, Vertragsunterlagen, MEINE EMB und vieles mehr.Unsere FAQ Kategorien:
Häufig gestellte Fragen: Ablesung & Zähler
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE EMB mitteilen.
Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns darüber Ihren korrekten Zählerstand mit.
In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler auch im Treppenhaus verbaut. Hier können Sie Ihren Vermieter oder Hausmeister nach dem genauen Ort befragen.
Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, finden Sie den Gaszähler meist im Keller oder im Wirtschaftsraum.
Häufig gestellte Fragen: Tarife & Preise
Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er deckt unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber.
Häufig gestellte Fragen: Abschlag & Verbrauch
Im Online Service MEINE EMB können Sie sich eine Empfehlung für die Abschlagshöhe einholen. Dazu benötigen Sie lediglich einen aktuellen Zählerstand. Der Service berechnet automatisch eine Empfehlung, die Sie übernehmen können.
Häufig gestellte Fragen: Meine Daten
Häufig gestellte Fragen: Rechnung
Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.
Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Ihre Rechnung können Sie im Onlineservice MEINE EMB einsehen.
Häufig gestellte Fragen: Zahlung
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben. Sie haben auch die Möglichkeit bar bei ausgewählten Partnern im Einzelhandel in Ihrer Nähe zu bezahlen (z. B. REWE, dm und viele mehr). Diesen Einzahlungs-Service bieten wir Ihnen durch unseren Partner „barzahlen.de“ an.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
Bei der Preisanpassung zum 01.05.2022 werden wir Ihre Abschläge nicht automatisch anpassen. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir empfehlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.05.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Onlineservice MEINE EMB anpassen.
Einzugsermächtigung:
Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE EMB ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
Commerzbank Potsdam
IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00
BIC: DRESDEFF160
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an
Bar-Zahlung:
Unser Kundenbüro in 14552 Michendorf, Büdnergasse 1 ist montags und mittwochs von 9:00 bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet.