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Kurz- und mittelfristig Energie sparen

Brandenburgs Kommunen sind in den kommenden Monaten doppelt gefordert: durch hohe Strom- und Gaspreise, aber auch durch aktuelle Energiesparvorschriften. Die Situation war auch Thema des Kommunalgipfels in Potsdam im November.

Heizungen müssen von Fachleuten überprüft werden, um Einsparmöglichkeiten zu erkennen.<br>Bild: ZVSHK

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat im Herbst per Umfrage und Hochrechnung ermittelt, dass kommunale Haushalte für 2023 mit einer Verdoppelung der Stromkosten und mehr als verdoppelten Kosten für Heizung und Wärme rechnen müssen. Doch damit nicht genug. Die Belastung steigt durch kurz- und mittelfristig erforderliche Energiesparmaßnahmen.

Die Bundesregierung hat dafür zwei neue Verordnungen erlassen, um den Energieverbrauch rasch zu senken und einem Energiemangel im Winter vorzubeugen. Damit einhergehende Verpflichtungen gelten auch für Kommunen. Sie sind Teil des Energiesicherungspaketes zur Bewältigung der Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine auf die Energieversorgung.

Schon zum 1. September trat die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt bis Ende Februar 2023. Ihren Kern bilden rasch wirksame Verpflichtungen zur Beschränkung der Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden und Büros auf maximal 19 Grad, zum Abdrehen von Heizungen auf Fluren, in Technikräumen und Foyers sowie zum Abstellen des Warmwassers an Handwaschbecken.

Außerdem sollen Gebäude und Denkmäler gar nicht mehr, Werbeanzeigen zwischen 22 bis 16 Uhr nicht beleuchtet werden, sofern die Beleuchtung nicht der Sicherheit dient. Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind von Beschränkungen ausgenommen.

Seit 1. Oktober gelten mit der „Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen“ (EnSimiMaV) für zwei Jahre zusätzliche Verpflichtungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen.

Energiemanagement ersetzt Heizungsprüfung

Heizungen müssen durch Installateure, Heizungsbauer oder speziell ausgebildete Energieberater geprüft und durch Absenken der Vorlauftemperatur, Optimierung der Heizkurve, Nachtabsenkung oder -abschaltung optimiert werden. Gebäudeeigentümer oder Nutzersollen sich zudem über Einsparmaßnahmen informieren.

Wichtig für Kommunen: Wer bereits ein standardisiertes Energiemanagement- beziehungsweise Umweltmanagementsystem oder eine Gebäudeautomation eingerichtet hat, für den entfällt die Pflicht zur Heizungsprüfung. Sie entfällt ebenfalls, wenn eine Heizung in den letzten zwei Jahren geprüft und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde.

Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche müssen bis zum 30. September 2023 hydraulisch abgeglichen werden, in Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024. Ineffiziente Heizungspumpen sind auszutauschen.

Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über zehn Millionen Kilowattstunden pro Jahr gelten spezielle Verpflichtungen zu Effizienzmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten.

Land Brandenburg will Kostensteigerungen abfedern

Die beiden Verordnungen könnten nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums in den kommenden beiden Jahren Energiekosteneinsparungen bei privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlicher Hand in Höhe von 10,8 Milliarden Euro bewirken.

Finanzielle Entlastung für brandenburgische Städte, Gemeinden und Ämter soll ein im November beim Kommunalgipfel in der Potsdamer Staatskanzlei vereinbartes Hilfsprogramm bringen, das unter anderem die trotz möglicher Einsparungen sehr hohen Strom- und Gaskosten abfedern soll.

Landesregierung und Kommunalvertreter verständigten sich darauf, „zeitnah die konkrete Ausgestaltung zu beraten“, teilte die Landesregierung mit. Die Finanzierung soll aus dem vorgesehenen, bis zu zwei Milliarden Euro umfassenden Brandenburg-Paket erfolgen, das Hilfsleistungen des Bundes und der EU ergänzen soll. „Die Menschen im Land brauchen Sicherheit. Land, Kreise und Kommunenziehen dafür an einem Strang“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke anlässlich der Verabschiedung der Rahmenvereinbarung mit Kommunalvertretern.