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Kommunale Wärmeplanung wird Pflichtaufgabe

Die Bundesregierung will Städte und Gemeinden zur kommunalen Wärmeplanung verpflichten und arbeitet an einer gesetzlichen Regelung, die 2023 in Kraft treten soll.

Auch viele Kommunen in Brandenburg – hier das Rathaus in Teltow – werden künftig einen kommunalen Wärmeplan vorlegen müssen.<br>Bild: Stadt Teltow

Die Wärmeversorgung in Deutschland, der rund die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs zuzurechnen ist, beruht zum größten Teil auf fossiler Erzeugung. Das will Bundesklimaminister Robert Habeck (Grüne) rasch ändern. Kommunen sollen dabei eine tragende Rolle spielen.

Die Wärmewende könne nur auf lokaler Ebene zum Erfolg geführt werden, weil Wärme generell verbrauchsnah erzeugt wird und nicht über weite Entfernungen transportierbar ist, so die Überlegung. Dabei bestehe hoher Koordinierungsbedarf, weil unterschiedliche Infrastrukturen und Akteure einzubeziehen sind.

„Wir brauchen deshalb dringend eine sehr aktive Rolle der Kommunen“, so der Minister. Der Plan ist, eine rechtlich verbindliche kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe für mittlere und große Kommunen zu machen.

Im Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Sommer seine Überlegungen veröffentlicht. Entwurf und Kabinettsbeschluss zum Bundesgesetz werden noch für dieses Jahr angestrebt.

Bundesgesetz soll wichtige Anforderungen definieren

Die kommunale Wärmeplanung soll die Wärmewende koordinieren und beschleunigen. Sie soll zum zentralen Planungs- und Steuerungsinstrument werden, auf ordnungs- sowie planungsrechtliche Vorgaben und Förderinstrumente einwirken, aber auch lokale Besonderheiten berücksichtigen und unterschiedliche Wärmewendestrategien ermöglichen. Ein kommunaler Wärmeplan soll Bestandsanalyse, Wärmepotenzialanalyse, Zielszenarien und Handlungsstrategie beinhalten.

Das geplante Bundesgesetz soll wichtige Anforderungen definieren. Methodische Vorgaben und Empfehlungen will das Bundeswirtschaftsministerium in einem wissenschaftlich fundierten und alle betroffenen Akteure einbeziehenden Prozess entwickeln. Kommunen sollen ihre Pläne innerhalb von drei Jahren vorlegen und alle fünf Jahre fortschreiben. Energieversorger, Netzbetreiber und Schornsteinfeger müssen nötige Daten zur Verfügung stellen.

Die verpflichtende Wärmeplanung wird von kommunaler Seite sowie von der Energiewirtschaft grundsätzlich begrüßt. So auch vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). „Wir stimmen der Einschätzung zu, dass die Wärmewende nur vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann“, erklärte der kommunale Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Konzeptpapier.

„Ich halte die kommunale Wärmeplanung für absolut notwendig und den richtigen Weg“, sagt auch Dr. Jens Horn, Geschäftsführer der EMB Energie Brandenburg. „Grundsätzlich steht der BDEW der Entwicklung eines bundesweiten rechtlichen Rahmens zur kommunalen Wärmeplanung positiv gegenüber“, signalisiert der Energiewirtschaftsverband seine Zustimmung.

Bedenken auf kommunaler Seite betreffen Finanzierung und Umsetzung der Wärmeplanung. Zusätzlich zu der vom Bund in Aussicht gestellten Förderung müssten die Länder „die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung im Sinne einer Vollkostenerstattung“ sicherstellen, fordert der DStGB. „Bund und Bundesländer müssen den vollständigen Kostenausgleich für Planaufstellung, Fortschreibung und dauerhaft einzusetzendes Personal übernehmen“, verlangt auch der Stadtwerkeverband VKU.

Kommunen fordern Verzicht auf Technologievorgaben

EMB-Chef Horn hält derlei Forderungen für nachvollziehbar. „Den brandenburgischen Kommunen fehlt bislang das Budget, das Know-how und das Personal für eine kommunale Wärmeplanung“, so seine Erkenntnis.

Großen Wert legt die kommunale Seite darauf, dass das geplante Bundesgesetz auf Vorfestlegungen hinsichtlich Energieträger und Heiztechnologien verzichtet. Energieversorger teilen diese Forderung. „Ich hielte es für vorteilhaft, wenn keine Technologievorgaben gemacht werden“, sagt Horn.

Auf Unverständnis stießen Passagen des Konzeptpapiers, die in Zweifel ziehen, dass künftig ausreichend Biogas oder grüner Wasserstoff für eine Umstellung der Gasnetze auf grüne Gase zur Verfügung stehen. Solche Aussagen seien nicht nachvollziehbar, waren sich BDEW, DStGB, DVGW und VKU in der Ablehnung einig. Auch der Heizindustrieverband BDH fordert „Technologieoffenheit“ beim Umsetzen der kommunalen Wärmeplanung.

Das Land Brandenburg hat im Vorgriff auf die kommunale Wärmeplanung ein landesweites Wärmekataster ausgeschrieben, das Auskunft über Energiequellen, -netze und -senken im Land geben soll. Nach Erkenntnissen der Energieagentur Brandenburg wären in der Mark 75 Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet, wenn 65 % der Landesbewohner davon erfasst werden sollten, und 100 Kommen, wenn 75 % der Bewohner einbezogen werden sollen.