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Gaspreis in der Grundversorgung steigt ab Januar 2023

Erste Entlastungen durch die Bundesregierung greifen im Dezember 2022

(Michendorf, 16.11.2022) Das seit Monaten sehr hohe Preisniveau am Großhandelsmarkt für den langfristigen Einkauf von Erdgasmengen macht es für EMB Energie Brandenburg GmbH notwendig, den Arbeitspreis für die Grundversorgung bei Gas um 9,62 ct/kWh (inkl. 7 Prozent Umsatzsteuer) zum 1. Januar 2023 anzuheben. Mit Blick auf die Preisentwicklungen im Großhandel und den Wettbewerb bietet die EMB auch mit dem erhöhten Grundversorgungstarif ein marktgerechtes Angebot für ihre Kundinnen und Kunden. Erste Entlastungen durch die Bundesregierung für die Verbraucher werden im
Dezember 2022 greifen.

Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung für Gas zahlen ab Januar 2023 mit dem neuen Arbeitspreis von 20,23 Cent/Kilowattstunde bei einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden, das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch eines Einfamilienhauses, insgesamt rund 313 Euro im Monat – ohne
Berücksichtigung des Gaspreisdeckels. Das sind fast 145 Euro mehr pro Monat. Der Grundpreis erhöht sich nicht. Alle Preise werden seit Oktober 2022 mit einer Umsatzsteuer von 7 Prozent berechnet.

Geplante Entlastungen der Bundesregierung
Alle Entlastungen, die von der Bundesregierung für die hohen Gaskosten im Dezember 2022 und ab März 2023 vorgesehen sind, befinden sich für unsere Kundinnen und Kunden in der Umsetzung bzw. Vorbereitung. Im Privatkundenbereich entfällt im Zuge der Soforthilfe der Dezember-Abschlag. Über die konkrete Umsetzung der Soforthilfe für alle Kundengruppen wird auf der EMB-Webseite ab dem 21. November informiert. Den weiter vorgesehenen Gas-/Wärme- sowie Strompreisdeckel im Jahr 2023 wird die EMB nach den noch zu beschließenden gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Unterstellt man die aktuell diskutierte Deckelung des Gaspreises für Privatkunden auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches ab März ergäben sich im Jahr 2023 bei gleichbleibendem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden Kosten von rund 245 Euro pro Monat für das Einfamilienhaus. Mit Einsparmaßnahmen ließe sich die persönliche Belastung weiter signifikant senken.

Entwicklung der Marktpreise im Jahr 2022
Für die zuverlässige Versorgung werden für den Grundversorgungstarif Gasmengen Monate bis Jahre im Voraus bezogen. Seit Herbst letzten Jahres liegen die Preise dafür auf einem bisher nie dagewesenen Niveau und kosteten zwischen 100 Euro/MWh bis 200 Euro/MWh. Im Sommer 2022 musste Erdgas sogar mit Spitzen teilweise bis zu 300 Euro/MWh eingekauft werden. Die Preise für Lieferungen in den nächsten Monaten liegen mit über 120 Euro/MW immer noch um das Fünffache über den Preisen im Jahr 2021. Wegen der seit Wetteraufzeichnung noch nie dagewesenen milden Witterung im bisherigen Herbst und dem aufgrund der Sparanstrengungen geringeren Verbrauch sind die Gaspreise im Spot-Großhandel – auf dem kurzfristig Angebot und Nachfrage für den folgenden Tag ausgeglichen werden – gesunken. Da die Speicherfüllstände im Moment aber sehr hoch sind, kann Gas nicht weiter eingespeichert werden. Das hat den Preis am Spotmarkt besonders stark sinken lassen.

Diese kurzfristige Entwicklung am Großhandelsmarkt hat aber kaum Einfluss auf den Grundversorgungstarif. Die unterschiedliche Entwicklung beim Preis für die kurzfristige und langfristige Gasbeschaffung (Spotmarkt bzw. Terminmarkt) zeigt deutlich die Unsicherheiten auf dem Gasmarkt. Im Spotmarkt sind die Informationen zu Witterung, Angebot und Nachfrage bekannt. Der Terminpreis spiegelt dagegen die Erwartungen eines zukünftigen Preisniveaus wider, das mit Risiken behaftet ist.

Unterstützung für Kundinnen und Kunden
Aufgrund der Erhöhung des Arbeitspreises ist es ratsam, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten. Sollten Kundinnen und Kunden in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice der EMB. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kundinnen und Kunden beim Kundenservice melden. Informationen dazu gibt es unter anderem unter www.emb-gmbh.de/kundenservice.

Zählerstand übermitteln
Ein konkreter Zählerstand führt auch zu einer genauen Abrechnung. Damit der Gaslieferant den Verbrauch nicht rechnerisch ermitteln muss, sondern die Abrechnung verbrauchsgerecht erstellen kann, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Zählerstand mitteilen. Kundinnen und Kunden der EMB können dies direkt über das Online-Portal MEINE EMB machen. EMB beliefert als regionaler Energiepartner Westbrandenburg seit über 30 Jahren zuverlässig und sicher mit Gas und Ökostrom, fördert den effizienten Einsatz von Energie und damit Umwelt- und Klimaschutz und ist mit elf Kundenbüros für Kundeninnen und Kunden persönlich erreichbar.

Informationen zur EMB unter www.emb-gmbh.de.

Kontakt
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Jochen-Christian Werner

Pressesprecher