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Sie haben Fragen zum Thema: Rechnung?

Was passiert bei Rücklastschriften, Zahlungsverzug oder Netzanschlusstrennungen?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMB Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.

Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form.

Für die Trennung und die Wiedereinbindung des Netzanschlusses werden dem Kunden jeweils die Kosten in Rechnung gestellt, die der Netzbetreiber für diese Leistungen gegenüber der EMB berechnet. Es entstehen auch Kosten, wenn das Trennungsverfahren wegen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen eingeleitet, der Netzanschluss aber nicht getrennt wurde.

Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der EMB kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Kann ich bei Bedarf eine Zwischenrechnung erhalten?

Die EMB bietet Kunden auf Wunsch die Erstellung von einer Zwischenabrechnung zu einem Wunschtermin an. Hierzu wird mit dem Kunden eine schriftliche Abrechnungsvereinbarung geschlossen. Die Kosten für die Erstellung belaufen sich auf 12,00 Euro (brutto) je Zwischenabrechnung. Der zur Erstellung benötigte Zählerstand wird vom Kunden selbst abgelesen und der EMB mitgeteilt.

Kann ich den Abrechnungsturnus ändern (unterjährige Abrechnung)?

Auf Wunsch bietet die EMB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung an. Die Kosten für diese unterjährigen Abrechnungen betragen 12,00 Euro (brutto) je Abrechnung. Eine Abrechnung ist kostenfrei. Hierzu wird mit dem Kunden, wie bei der Zwischenabrechnung, eine schriftliche Abrechnungsvereinbarung geschlossen. Die jeweils für die Erstellung notwendigen Zählerstände werden vom Kunden selbst abgelesen und der EMB mitgeteilt.

Häufig gestellte Fragen:

Rechnung

Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 gefallen sein, berechnet EMB für den gesamten Abrechnungszeitraum 16% Mehrwertsteuer . Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01.01.2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.
 
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Im Onlineservice MEINE EMB stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
 
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Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.

Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.

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Nein, denn auf der nächsten Jahresrechnung werden die alten und die neuen Preise anteilig berechnet und transparent in der Rechnungsübersicht aufgeführt
 
Ihre Rechnung können Sie im Onlineservice MEINE EMB einsehen.
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Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
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Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann. Im Onlineservice MEINE EMB finden Sie den nächsten Ablesetermin.
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Informationen zur Umrechnung erhalten Sie in Ihrer Jahresrechnung.
 
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In unserer Musterrechnung finden Sie detaillierte Erklärungen für jeden Bereich in Ihrer Rechnung.
 
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Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.
 
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Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert

m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh.
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