
Sie haben Fragen zum Thema: Rechnung?
Was passiert bei Rücklastschriften, Zahlungsverzug oder Netzanschlusstrennungen?
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMB Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.
Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form.
Für die Trennung und die Wiedereinbindung des Netzanschlusses werden dem Kunden jeweils die Kosten in Rechnung gestellt, die der Netzbetreiber für diese Leistungen gegenüber der EMB berechnet. Es entstehen auch Kosten, wenn das Trennungsverfahren wegen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen eingeleitet, der Netzanschluss aber nicht getrennt wurde.
Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der EMB kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kann ich bei Bedarf eine Zwischenrechnung erhalten?
Die EMB bietet Kunden auf Wunsch die Erstellung von einer Zwischenabrechnung zu einem Wunschtermin an. Hierzu wird mit dem Kunden eine schriftliche Abrechnungsvereinbarung geschlossen. Die Kosten für die Erstellung belaufen sich auf 12,00 Euro (brutto) je Zwischenabrechnung. Der zur Erstellung benötigte Zählerstand wird vom Kunden selbst abgelesen und der EMB mitgeteilt.
Kann ich den Abrechnungsturnus ändern (unterjährige Abrechnung)?
Auf Wunsch bietet die EMB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung an. Die Kosten für diese unterjährigen Abrechnungen betragen 12,00 Euro (brutto) je Abrechnung. Eine Abrechnung ist kostenfrei. Hierzu wird mit dem Kunden, wie bei der Zwischenabrechnung, eine schriftliche Abrechnungsvereinbarung geschlossen. Die jeweils für die Erstellung notwendigen Zählerstände werden vom Kunden selbst abgelesen und der EMB mitgeteilt.
Rechnung
Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.
Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Ihre Rechnung können Sie im Onlineservice MEINE EMB einsehen.
m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh.