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Hilfreiche Informationen zum Thema rund um die Energiepreisbremse finden Sie auch unter: Aktuelle Lage | EMB Energie Brandenburg (emb-gmbh.de)
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Die Energiepreisbremsen werden ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Sie müssen nichts weiter dafür tun. Wir werden Sie rechtzeitig über Ihren ab März 2023 gültigen Abschlag informieren.
Wichtig: Der Ihnen bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Energiepreisbremse) zu zahlen.
Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele haben wir für Sie auf unseren Websites bereitgestellt:
Informationen zur Gaspreisbremse | EMB Energie Brandenburg (emb-gmbh.de)
Strompreisbremse | EMB Energie Brandenburg (emb-gmbh.de)
Wärmepreisbremse | EMB Energie Brandenburg (emb-gmbh.de)
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