Bevor Sie Kontakt zur EMB aufnehmen – viele Fragen lassen sich schnell durch unsere FAQ beantworten. Im Onlineservice MEINE EMB können Sie zudem alle Anliegen rund um Kundendaten, Zählerstände, Rechnungen und Abschläge jederzeit lösen.
Service und Informationen zur Preisanpassung Erdgas
Alle wichtigsten Informationen zur aktuellen Preisanpassung Erdgas haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt und Ihr direkter Weg zu unseren Services. Mehr erfahren
Im Onlineservice MEINE EMB haben Sie die Möglichkeit mit der Funktion "Passwort vergessen" sich ein neues Passwort anzufordern. Sie erhalten einen Aktivierungslink an Ihre E-Mailadresse.
Sollten Sie Ihre hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
Ja. In Ihrem Onlineservice MEINE EMB haben Sie die Möglichkeit, alle EMB Verträge zu verwalten.
Sie sehen ein Vertragskonto nicht? Gehen Sie unter „Meine Verträge“ auf „Vertragskonto hinzufügen“ und tragen Sie im Anschluss Ihre Vertragskonto und Gas-/Strom-Zählernummer ein.
Sie können jederzeit Ihre Dokumente über Ihr Onlineservice MEINE EMB einsehen. Um das Dokument auf Ihren Rechner zu speichern, klicken Sie bitte auf den Menüpunkt "Mein Postfach". Mit der rechten Maustaste klicken Sie das gewünschte Dokument an und wählen im Auswahlfenster "Link speichern unter".
Alternativ können Sie auch nach dem Öffnen des Dokumentes über "Datei" und "Speichern unter", Ihre Unterlagen an einem beliebigen Ort speichern.
Mit der Online-Funktion „Benutzername vergessen“ oder „Passwort vergessen“ können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten einen Aktivierungslink an Ihre hinterlegte E-Mail Adresse.
Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 gefallen sein, berechnet EMB für den gesamten Abrechnungszeitraum 16%Mehrwertsteuer . Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01.01.2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.