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„Die Versorgung für Kommunen ist gesichert“

Meldungen über ein Allzeithoch der Großhandelspreise für Erdgas im Oktober haben Energieverbraucheraufgeschreckt. Obwohl sich die Situation wieder etwas entspannt hat, stehen auch Kommunen vor deutlichen Mehrbelastungen durch steigende Gaspreise. EMB-Pressesprecher Jochen-Christian Werner gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Auch Kommunen müssen sich auf steigende Gaspreise einstellen.<br/>Bild: Adobe Stock

Welche Ursachen hat der Anstieg der Gaspreise?

Jochen-Christian Werner: Deutschland muss Erdgas zum größten Teil importieren. Deshalb hat das internationale Marktgeschehen großen Einfluss auf die Preisbildung. Zu den Gründen für den starken Preisanstieg am Großhandelsmarkt zählen leere Gasspeicher nach einem kalten Winter 2020/2021, die steigende Nachfrage nach Erdgas und LNG (Flüssigerdgas) in Europa, Asien und Lateinamerika, die auf ein wegen reduzierter Nachfrage während der Corona-Pandemie knappes Angebot der Gas-Produzenten trifft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ermittelt regelmäßig den durchschnittlichen Importpreis für Erdgas. Dieser stieg seit Mitte 2020 kontinuierlich. Im Herbst 2021 war er auf einen langjährigen Höchststand geklettert.

Schlägt der Preisanstieg am Großhandelsmarkt voll auf die Gaspreise für Haushalte wie auch kommunale und gewerbliche Kunden durch?

Werner: EMB verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Das Erdgas wird in Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten eingekauft, teilweise Jahre im Voraus. Damit können benötigte Mengen rechtzeitig gesichert und Preisschwankungen ausgeglichen werden. Das zeigt sich auch in der aktuellen Situation. Die historisch hohen Beschaffungspreise, der Börsenpreis für Erdgas hatte sich seit Dezember 2020 phasenweise mehr als verfünffacht, wirken sich nur teilweise auf die Kundinnen und Kunden aus. Weil auch noch der CO2-Preis steigt, erhöht sich der Arbeitspreis in der Grundversorgung zum 1. Januar 2022 um 1,83 Cent pro Kilowattstunde. Die bisherigen Grundpreise bleiben konstant. Bei einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden, das entspricht dem Bedarf eines durchschnittlichen Einfamilienhauses, bedeutet das Mehrausgaben von rund 27,50 Euro im Monat.

Einzelne Kommunen und kommunale Einrichtungen im EMB-Gebiet sind durch die Turbulenzen am Großhandelsmarkt doppelt betroffen. Zum einen durch die dadurch mitverursachte Insolvenz des Gasversorgers Otima Energie AG aus Neuenhagen und zum anderen von Preiserhöhungen. Wie ist dieses Dilemma zu lösen?

Werner: Als Grundversorger stellt die EMB sowohl für Haushaltskunden als auch für sonstige Letztverbraucher, die aus dem Niederdrucknetz mit Gas versorgt werden – darunter auch kommunale Kunden –, jederzeit eine durchgängige Energiebelieferung sicher. Diese Versorgungsgarantie durch EMB greift unter anderem in dem Fall, dass– wie bei Otima – ein Versorger wegen Insolvenz ausfällt und die Belieferung einstellt. Die Preise für die Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher musste die EMB jedoch schon zum 1. Dezember deutlich nach oben korrigieren, weil für diese Kundengruppe eine vorausschauende, risikominimierende Energiebeschaffung nur schwerlich möglich ist. Trotz möglicher finanzieller Mehrbelastungen bleibt festzuhalten: Die Versorgung mit Erdgas im Winter ist also auch für Kommunen gesichert, deren Lieferant ausgefallen ist.