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Breitband geht endlich in die Breite

Der Breitbandausbau als wichtiger Standortfaktor kommt per Glasfaser endlich voran – zum Beispiel in Landkreis OPR

Breitband für Brandenburg

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen. Sie wird daher die Breitbandförderung in den Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, mit Gigabit-Zielen fortführen. Das Förderprogramm wurde im Sommer 2018 neu aufgelegt und im Verfahren wesentlich vereinfacht. Dies ist der erste wichtige Baustein zur Erreichung der Gigabit-Ziele. Damit werden alle noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare Bandbreite ≤ 30 Mbit/s) unmittelbar an das Gigabitnetz angeschlossen. Eigentlich könnte man zufrieden sein – dennoch haben Bund und Länder ihr Ziel, bis 2018 die letzten weißen Flecken auf der Internet-Landkarte verschwinden zu lassen, verfehlt.

Technologie-Upgrade

Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben (oder besser setzen mussten), bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Den Ländern ist es dabei freigestellt, den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune zu übernehmen.

Verfahren deutlich vereinfacht

  • Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wird abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel kann damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
  • Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
  • Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragsstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.

Landkreis OPR: Glasfaser statt Kupfer

Jetzt soll der Breitbandausbau also zügiger als bisher in die Breite gehen. Zum Beispiel im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Hier hatte der Landkreis im November April 2017 angekündigt, den weißen Flecken auf der Breitbandkarte mit 18 Mio. Euro zu Leibe zu rücken. Mit dieser Summe, die zu 90 Prozent aus Fördertöpfen von Bund und Land stammt, sollte eine nahezu flächendeckende Verfügbarkeit hoher Bandbreiten erreicht werden – mindestens 97 Prozent! Wie ist der Stand heute?

Der Geschäftsführer der Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg mbH (REG) Ostprignitz-Ruppin, Christian Fahner, berichtet gegenüber EMB kommunal, dass alles ganz anders kam: „Als im Sommer 2018 die neue Förderrichtlinie des Bundes beschlossen wurde und damit Glasfaserleitung statt Kupferleitungen bis ans Haus verlegt werden durften, haben wir uns sofort um ein Technikupgrade beworben.“ Damit hätten sich zwar die ursprünglichen 18 Mio. Leistungsumfang fast verdoppelt, aber das Ergebnis wird mit der Glasfasertechnologie ein ganz anderes sein.

Musste also alles neu ausgeschrieben werden? „Nein, denn zum Glück hatten wir neben der Ausschreibung der Kupfertechnologie auch die Glasfasertechnologie angefragt.“ Fahner rechnet damit, dass die neuen Förderbescheide demnächst eintreffen und so im Frühsommer mit den Arbeiten begonnen werden kann. Drei Jahre wird es dann dauern, bis alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, in denen heute nur eine Übertragungsgeschwindigkeit von unter 30 Mbit/s möglich ist, an das schnelle Breitbandnetz angeschlossen sind. „Außerdem hoffen wir auf eine neue Förderrichtlinie des Bundes für Gebiete mit über 30 Mbit/s, um auch dort eine bessere Geschwindigkeit zu erreichen.“

Rund 177 Millionen Euro steuert das Land Brandenburg insgesamt zum Breitbandprogramm des Bundes bei. Die 14 märkischen Landkreise sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus hatten insgesamt 33 Anträge auf Breitbandförderung nach der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt. Alle 33 Anträge in einem Umfang von 480 Millionen Euro hat der Bund genehmigt und eine Förderung von 272 Millionen Euro aus Bundesmitteln bewilligt, 31 Millionen Euro tragen die Landkreise und kreisfreien Städte als Eigenanteil.