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Vom Umzug der EMB profitieren viele Kommunen

Was der Schlüssel 50 – 48 – 2 bedeutet, erläutert EMB-Geschäftsführer Dr. Jens Horn.

EMB-Geschäftsführer Dr. Jens Horn

Dass sich über den Umzug der EMB-Hauptverwaltung nach Michendorf die Gemeinde selbst freut, hatten wir ja bereits berichtet. Nun besteht aber die Chance, dass auch andere Städte und Gemeinden begeistert in die Hände klatschen…

Dr. Jens Horn: Ja, dafür gibt es einen guten Grund. Ich sage nur 50 – 48 – 2 …

Sie machen es aber spannend. Was bedeutet denn diese Zahlenfolge?

Dr. Jens Horn: Die EMB ist wie jeder andere Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig und zahlt jedes Jahr je nach Ertrag rund zwei Millionen Euro. Zurzeit bekommt rund 85 Prozent dieser Summe die Stadt Potsdam, weil unser derzeitiger Standort in Babelsberg zur Landeshauptstadt gehört. Die Städte und Gemeinden, in denen die EMB ein Kundenbüro unterhält, erhalten den restlichen Anteil, weil sich die Verteilung allein nach den auf den jeweiligen Standort entfallenden Lohnkosten richtet. Kommunen mit EMB-Standorten auf die keine Lohnkosten geschlüsselt werden können, gehen leer aus. Diese Verteilung gilt seit Ablehnung der früheren Zerlegungspraxis durch das Finanzamt und das Finanzgericht. Das wird sich nach dem Umzug der EMB ins Herz ihres Versorgungsgebietes ändern.

Jetzt kommt 50 – 48 – 2 ins Spiel?

Dr. Jens Horn: So ist es. Wir konnten mit der Gemeinde Michendorf eine Vereinbarung schließen, die eine von den Lohnkosten abweichende Verteilung vorsieht. 50 Prozent erhält Michendorf als unser neuer Hauptstandort, 48 Prozent verteilen sich auf die elf Kommunen, in denen EMB ein Kundenbüro betreibt und damit Mitarbeiter beschäftigt. Die restlichen 2 Prozent werden auf die Kommunen aufgesplittet, in denen die EMB lediglich Erdgastankstellen oder E-Ladesäulen betreibt. Die Gemeindevertreter von Michendorf haben dieser veränderten Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bereits zugestimmt.

Ab wann soll denn diese Vereinbarung gelten?

Dr. Jens Horn: Ab dem Termin des Umzugs des EMB-Hauptstandortes nach Michendorf.

Sind die Gemeinden bereits informiert?

Dr. Jens Horn: Es gab im Juli ein Treffen mit allen Beteiligten, bei dem wir den neuen Schlüssel erläutert haben.

Und das Echo?

Dr. Jens Horn: Wie zu erwarten war, waren die Teilnehmer aus den Städten und Gemeinden sehr angetan von der Initiative der EMB und der Zustimmung von Michendorf. Es ist EIN Baustein unserer Ausrichtung „Pro Regio“, also der festeren Verankerung der EMB in der Region.

Ist das Geld, das die Kommunen bald bekommen, an irgendeine Bedingung geknüpft?

Dr. Jens Horn: Nein, an keine einzige. Allerdings müssen alle Kommunen, in denen ein EMB-Standort liegt, der Vereinbarung zustimmen.

Wie geht es weiter?

Dr. Jens Horn: Die vom neuen Zerlegungsmaßstab betroffenen Gemeinden haben eine Mustervereinbarung bekommen und jetzt ausreichend Zeit, darüber in den eigenen kommunalen Gremien zu beraten. Die EMB steht jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.

Trotzdem gibt es eine Deadline?

Dr. Jens Horn: Die Vereinbarung über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages muss bis zum Umzug der EMB nach Michendorf im IV. Quartal 2020 von allen Gemeinden unterzeichnet vorliegen. Ich bin sehr optimistisch, dass uns das vorher gelingt, und sich alle auf unseren Umzug freuen können.