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EMB infodienst 2 | 2020

Emissionshandel-Newsletter der EMB Energie Brandenburg GmbH

CO2-Marktentwicklung

Der EUA-Preis wurde in den letzten drei Monaten stark durch die Entwicklung der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Mit dem rasanten Anstieg der Fallzahlen in Europa fiel der Preis innerhalb von fünf Handelstagen seit dem 11. März um rund 35%. Am 23. März wurde mit zwischenzeitlich 14,34 Euro/t der bisherige Tiefpunkt erreicht. Auf diesem Preisniveau bewegte sich der Markt das letzte Mal im Juni 2018.

Dieser rasante Abfall lässt vermuten, dass Investoren spekulativ am Markt vertreten sind und ihre EUA-Positionen verkauft haben, um Verluste zu minimieren. Gestützt wird diese These durch den teilweise parallelen Preisverlauf des EUA-Preises mit den Börsen-Indices. Das Virus nimmt starken Einfluss auf die Wirtschaftsleistung in Europa und der ganzen Welt. Ein Großteil der Industrie in Europa war bzw. ist temporär heruntergefahren, was einen deutlich gesunkenen Bedarf an Strom mit sich bringt. Im Großen und Ganzen sinkt daher die Nachfrage nach EUA, unter anderem auch, da die Energieversorger vermutlich weniger Bedarf an Absicherungsgeschäften (Hedging) haben.

Nach dem Preis-Schock Anfang März hat sich der Preis teilweise schnell wieder erholt. Im April stieg er wieder über 20 Euro/t, nachdem es erste Anzeichen der verlangsamten Ausbreitung des Virus in Europa gab. Der Schlusskurs am 5. Juni 2020 lag bereits wieder bei 23,24 Euro/t, dem höchsten Kurs seit Beginn des Preisabsturzes. Der vergleichbare CER-Preis lag bei 0,24 Euro/t (alle Preisangaben, wenn nicht anders angegeben, mit Liefertermin Dezember 2020).

Auch in den kommenden Wochen wird der EUA-Preis weiterhin durch die Entwicklungen der Pandemie und die daraus resultierenden Erwartungen für die Wirtschaftsentwicklung beeinflusst werden.

Beachten Sie bitte auch unseren separaten Artikel zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das EU-ETS in diesem Newsletter.

Quellen: Intercontinental Exchange, FutureCamp

 

Auswirkungen der Corona-Krise auf das EU-ETS

Bereits in den Jahren 2008 und 2011 gab es durch die damaligen Wirtschafts- und Finanzkrisen starke Auswirkungen auf den EUA-Preis. In Erwartung signifikant geringerer Wirtschaftsaktivität fielen die Preise deutlich. Auch in diesem Jahr gab der EUA-Preis im Zuge der Corona-Krise nach. Für 2020 gehen Analysten davon aus, dass im EU-ETS 100 - 400 Mio. t CO2 weniger anfallen werden.

Mit der Marktstabilitätsreserve (MSR) ist nun aber ein Instrument vorhanden, mit dem EUA-Überschüsse abgeschöpft und somit die Preisstürze langfristig korrigiert werden können. Dies allerdings nur verzögert. Im Mai 2021 wird der EUA-Überschuss des Jahres 2020 festgestellt, ab September 2021 werden die Auktionsmengen entsprechend gekürzt. Die Reaktion erfolgt in dem Fall also mit einer Verzögerung von etwa eineinhalb Jahren. Dies stützt dennoch bereits jetzt den EUA-Preis. Fiel dieser im März binnen weniger Tage von über 24 Euro/t auf unter 15 Euro/t, so erholte er sich auch wieder auf deutlich über 21 Euro/t in April und Mai sowie auf über 23 Euro/t Anfang Juni (siehe auch unseren Artikel zur CO2-Marktentwicklung in diesem Newsletter). Dies natürlich vor dem Hintergrund, dass die MSR das Angebot in Zukunft weiter verknappen wird.

Für 2020 gehen Analysten bisher davon aus, dass die Preise um etwa 5 Euro/t niedriger liegen werden, als dies ohne Corona der Fall gewesen wäre. Anstatt einer Preisspanne von 20 - 30 Euro/t, werden nun 15 - 25 Euro/t prognostiziert. Allerdings sei der Tiefpunkt bereits erreicht worden, zumindest, wenn es kein weiteres Herunterfahren der Wirtschaft mehr geben sollte.

Auch die kostenlosen Zuteilungsmengen für die Anlagenbetreiber wird die Corona-Krise beeinflussen. Die Produktionsmengen 2020 gehen direkt in die Berechnung der Zuteilungsmengen für die Jahre 2026-2030 ein. Und auch auf die Zuteilungsmenge für das Jahr 2021 könnte sich eine Produktionskürzung auswirken. Dann nämlich, wenn die Produktionsmengen der Jahre 2019-2020 um mehr als 15% niedriger liegen, als dies im Zuteilungsantrag im Jahr 2019 angegeben wurde.

Quellen: EU-Kommission, diverse Analyse-Institute, FutureCamp

 

Überwachungspläne 4. Handelsperiode: Abgabe bis 31. Juli 2020

Auch in der kommenden 4. Handelsperiode (2021 - 2030) müssen Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen ihre Methoden zur Emissionsüberwachung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Genehmigung einreichen. Die Methoden müssen die Vorgaben der europäischen Monitoring-Verordnung (MVO), des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und der deutschen Emissionshandelsverordnung (EHV) einhalten. Der Überwachungsplan, der diese Methoden beschreibt, muss bis zum 31. Juli 2020 elektronisch über das Formular-Management-System (FMS) eingereicht werden. Anfang Mai 2020 hat die DEHSt die FMS-Formulare bereitgestellt und dazu einen Leitfaden und weitere Excel-Arbeitshilfen auf ihrer Website veröffentlicht.

Tatsächlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Vergleich zur 3. Handelsperiode nur in wenigen Punkten geändert. Zusätzlich gibt es von Seiten der DEHSt Anpassungen im Vollzug und bei der FMS-Eingabe. Für viele Unternehmen bedeutet das meist, dass sie ihre bisherigen Überwachungsmethoden beibehalten können, und die ins FMS importierten Überwachungspläne nur geringfügig anzupassen sind. Aufpassen müssen allerdings Unternehmen mit mehreren Stoffströmen, wenn diese als emissionsschwach eingestuft waren. Hier gelten nun strengere Anforderungen. Auch bei der Weiterleitung von CO2 sind nun andere Abgabepflichten zu beachten. Da sich die Standardfaktoren bei Erdgas erhöht haben, ist zu prüfen, ob die Verwendung von Analysewerten nicht günstiger ist. Weitere spezifische Änderungen betreffen Unternehmen bei der Verwendung von Biomasse, Braunkohle, Klärschlamm und nicht-akkreditierter Labore.

Eine detaillierte Beschreibung aller Anpassungen und deren Auswirkung auf die Überwachung hat die DEHSt in dem Dokument: "Was ist neu ab 2021?" veröffentlicht.

Quelle:  DEHSt, FutureCamp

 

VET-Bericht 2019: Emissionen im EU-ETS sinken

Der Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019) der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) konstatiert einen Emissionsrückgang. Demnach emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten Anlagen in Deutschland mit etwa 363 Mio. t CO2e 14% weniger als im Vorjahr.

Diese Entwicklung zeigt sich vor allem im Energiesektor: Deutsche Energieanlagen reduzierten ihre Emissionen im Jahr 2019 um rund 18% auf 244 Mio. t CO2e. Haupttriebfeder des Rückgangs waren die stark gestiegenen Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkene Erdgaspreise, wodurch sich der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig als wirtschaftlicher erwies als der von Kohlekraftwerken. Somit gingen die Steinkohleemissionen im Jahr 2019 um 30% zurück, die Braunkohleemissionen um 22%. Auch die größer gewordene Rolle erneuerbarer Energien in der Stromproduktion leistete einen Beitrag zu dem Rückgang.

Insgesamt gingen die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 um rund 32% zurück. In der energieintensiven Industrie sanken die Emissionen erstmals in der dritten Handelsperiode mit 119 Mio. t CO2e unter das Niveau von 2013. Beinahe alle Industriebranchen verzeichneten 2019 einen Emissionsrückgang. Damit fügt sich Deutschland dem gesamteuropäischen Trend: 1,35 Mrd. t CO2e emittierten alle am EU-ETS teilnehmenden Anlagen im Jahr 2019 – ein Rückgang von 9%. In Bezug auf das Referenzjahr 2005 zeigt sich der Rückgang in Deutschland mit 30% zwar zurückhaltender als die europaweite Reduktion um 36%, übertrifft aber dennoch bereits das für 2020 gesetzte Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche (minus 21% gegenüber 2005).

Für das Jahr 2020 wird ein weiterer, starker Rückgang der Emissionen erwartet (siehe auch separaten Artikel zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das EU-ETS in diesem Newsletter).

Quellen: DEHSt, FutureCamp

 

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Aktuelle Informationen

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat eine Internet-Präsenz für den nationalen Emissionshandel eingerichtet. Zudem veröffentlichte sie ein Hintergrundpapier und führte eine Informationsveranstaltung durch. Die wichtigsten Informationen:

  • Kontoeröffnungen im nationalen Emissionshandelsregister sowie der erste Verkauf von Zertifikaten werden voraussichtlich ab 1. April 2021 möglich sein.
  • Die Kommunikation mit der DEHSt wird wie beim Europäischen Emissionshandel ausschließlich auf elektronischem Wege möglich sein. Dafür wird eine QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) erforderlich, deren Beantragung etwa 3 Monate in Anspruch nehmen könnte.
  • Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Brennstoffemissionen per Standardemissionsfaktoren ermittelt. Ein Überwachungsplan ist für diese Berichtsjahre daher nicht erforderlich. Dieser soll nun 2022 abgegeben werden.
  • Weiter entfällt bis 2023 die Verifizierung von Emissionsberichten.

Zudem wurde das BEHG am 20. Mai 2020 im Bundeskabinett hinsichtlich der bereits Mitte Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss beschlossenen höheren CO2-Preise angepasst (siehe auch unseren Newsletter aus Q1). Eine Anpassung der Deadline sowie des Anteils für den Nachkauf von Zertifikaten im jeweiligen Folgejahr ist hingegen nicht erfolgt. Das BEHG wird voraussichtlich im September 2020 Bundesrat und Bundestag durchlaufen.

Die Bundesregierung will dieses Jahr noch 13 Verordnungen auf den Weg bringen, die die weitere Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels regeln sollen. Das erste Verordnungspaket wird für Juni erwartet und soll unter anderem die Regelungen zu Überwachungsplänen, Emissionsberichten und Register enthalten. Die weiteren Verordnungen werden voraussichtlich erst ab September verfügbar sein. Verordnungen zu Carbon Leakage und Vermeidung von Doppelerfassungen über den EU Emissionshandel werden aufgrund ihrer Komplexität erst Ende des Jahres erwartet.

Quelle: BEHG, DEHSt, FutureCamp