Informationen zur Umsatzsteuer
Informationen zur Senkung der Umsatzsteuer ab 1. Oktober 2022
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19% auf 7% zu senken. Selbstverständlich geben wir die Steuersenkung eins zu eins an Sie weiter. Auf Ihrer Rechnung werden wir die Steuersenkung auf Erdgas und Wärme für die betroffenen Zeiträume berücksichtigen und diese gesondert ausweisen.
Bitte beachten Sie: Die Steuersenkung bezieht sich auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und Wärmelieferungen aus Wärmenetzen. Stromlieferverträge sind von der Umsatzsteuersenkung nicht betroffen. Bonuszahlungen werden in vereinbarter Höhe gewährt und verringern sich nicht.
Wir passen die Abschläge nicht automatisch an. Die Umsatzsteuersenkung wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Möchten Sie Ihre Abschläge anpassen? Sie können Ihren Abschlagsbetrag über unser Kontaktformular anpassen.
Teilen Sie uns gerne Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir berücksichtigen diesen dann in der nächsten Verbrauchsabrechnung zum Stichtag der Preisänderung. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen – kein Problem – dann nehmen wir die Abgrenzung zur Preisänderung in der nächsten Rechnung maschinell vor.
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19 % (EMB Wärmepaket).
Auf Ihrer Verbrauchsabrechnung werden Sie die Änderung der Umsatzsteuer gut nachvollziehen können, weil wir den Energiepreis immer zuerst ohne Umsatzsteuer berechnen und darauf dann die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer automatisch berechnen.
Entscheidend für die Berücksichtigung des reduzierten Umsatzsteuersatzes ist das Ende des Abrechnungszeitraumes (Datum der Ablesung). Liegt das Abrechnungsende vor dem 1. Oktober 2022, gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem 30. September 2022 und vor dem 31.03.2024, unterliegt der gesamte Jahresverbrauch dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Hinweis: Das Rechnungsdatum ist für die Berücksichtigung der Umsatzsteuer nicht relevant.
Beispiele zur Umsatzsteuersenkung in der Verbrauchsabrechnung
Beispiel 1 - Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. Datum der Ablesung vor 01.10.2022 Rechnung wird mit 19 % Umsatzsteuer erstellt.
• Beispiel-Abrechnungszeitraum: 29.09.2021 bis 25.09.2022:
• Die Abrechnung des gesamten Zeitraumes erfolgt mit 19 % Umsatzsteuer.
• Die Verrechnung der gezahlten Abschläge, erfolgt in der Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer.
• Der zukünftige Abschlagsbetrag bis September 2023 wird mit 7 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beispiel 2 - Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. Datum der Ablesung liegt zwischen dem 01.10.2022 und 31.03.2024. Die Rechnung wird für den gesamten Abrechnungszeitraum mit 7 % Umsatzsteuer erstellt.
• Beispiel-Abrechnungszeitraum: 07.10.2021 bis 04.10.2022:
• Die Abrechnung des gesamten Zeitraumes erfolgt mit 7 % Umsatzsteuer.
• Die Verrechnung der gezahlten Abschläge, erfolgt in der Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer.
• Der zukünftige Abschlagsbetrag bis Oktober 2023 wird mit 7 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beispiel 3 - Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. Datum der Ablesung liegt nach dem 31.03.2024. Die Rechnung wird in zwei Zeitscheiben (vor dem 01.04.2024 und nach dem 31.03.2024) aufgesplittet und mit der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer erstellt.
• Beispiel-Abrechnungszeitraum: 15.04.2023 bis 10.04.2024 erstellt:
• Die Abrechnung erfolgt mit der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer:
• 15.04.2023-31.03.2024: 7 % Umsatzsteuer ausgewiesen
• 01.04.2024-10.04.2024: 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen
• Die Verrechnung der gezahlten Abschläge erfolgt in der Rechnung mit 7 % Umsatzsteuer.
• Der zukünftige Abschlagsbetrag wird mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen.