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Gas-Preisanpassung zum 1. November 2022

Wichtig für Kunden mit Verträgen innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase: Bei neuen Umlagen sind wir nach den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gasliefervertrag berechtigt, auch während der eingeschränkten Festpreisphase die Preise anzupassen. An Kunden, die sich mit ihren Verträgen noch innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase befinden, geben wir mit der Preiserhöhung lediglich die gesetzlich veranlasste und neu eingeführte Gasspeicherumlage sowie die ebenfalls neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage weiter.

Wichtig für Kunden mit Verträgen, die keine eingeschränkte Festpreisphase haben oder deren eingeschränkte Festpreisphase bereits abgelaufen ist: Auf Grund der neu eingeführten gesetzlich veranlassten Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage sowie den steigenden Kosten für Beschaffung und Vertrieb erhöhen sich Ihre Preise.

Hinweis: Die neuen gesetzlich veranlassten Umlagen gelten ab 1. Oktober 2022. Die Umlagekosten für den Monat Oktober 2022 sind in die Preisanpassung ab dem 01.11.2022 einberechnet worden und werden damit "nachgeholt". Diese sind kalkulatorisch in der Preisstellung bis zum 31.12.2022 berücksichtigt.

Wichtig für Sie zu wissen

Abschlagsänderung

Die Höhe Ihres monatlichen Abschlagbetrages steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis.

Aufgrund der Preisanpassung werden wir Ihren Abschlagsbetrag prüfen und bei Bedarf anpassen. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im November und Dezember 2022, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Bitte denken Sie daran, uns Ihren abgelesenen Zählerstand für die Jahresrechnung mitzuteilen, damit wir Ihren individuellen Verbrauch abrechnen können.

Aktuell bewegen sich die Einkaufspreise beim Erdgas für die Jahre 2023 und 2024 in nie dagewesenen Höhen. Diese Einkaufspreise werden perspektivisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen. Preiserhöhungen in der Zukunft sind deshalb bei unveränderter Marktlage wahrscheinlich.

Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten. In unserem Kundenportal "Meine EMB-Onlineservice" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Jetzt Abschlagsbetrag über das Kontaktformular anpassen.

 

Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?

Teilen Sie uns gerne Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir berücksichtigen diesen dann in der nächsten Verbrauchsabrechnung zum Stichtag der Preisänderung. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen – kein Problem – dann nehmen wir die Abgrenzung zur Preisänderung in der nächsten Rechnung maschinell vor.  Jetzt Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen.

Unser Tipp: Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch ganz bequem in unserem Onlineservice MEINE EMB übermitteln.

Sie wollen Ihre Energiekosten senken?

30 praktische Energiespartipps für den Haushalt und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.emb-gmbh.de/energieloesungen/energiesparen

Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Energiesparmöglichkeiten in unseren EMB-Kundenbüros.

Weitere Fragen und Antworten zum Energiesparen finden Sie in den folgenden FAQ.

 

Weitere Informationen

Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie auf Grund der gestiegenen Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten haben, sind wir gerne für Sie da. Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier
Weitere Fragen und Antworten zu Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Sie in den folgenden FAQ.

Informationen zur Preisänderung

Fragen und Antworten rund um das Thema Preisänderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Fragen und Antworten zum Thema Preis und Tarif

Die Bundesregierung hat umfassende Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um die Beschaffung und auch notwendige Speicherung von Gas sicherzustellen.
Die zwei neuen, ab 1. Oktober 2022, geltenden Umlagen: Gasspeicherumlage (Speicherumlage) und die Gasbeschaffungsumlage sowie die gestiegene Bilanzierungsumlage müssen wir an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.
Daneben haben sich auch die Beschaffungskosten erhöht, zu denen insbesondere auch die gestiegene Bilanzierungsumlage gehört. Dies führt zu der Preiserhöhung zum 1.November 2022.

Für Kunden mit Verträgen innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase gilt: Bei neuen Umlagen sind wir nach den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gasliefervertrag berechtigt, auch während der eingeschränkten Festpreisphase die Preise anzupassen. An Kunden, die sich mit ihren Verträgen noch innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase befinden, geben wir mit der Preiserhöhung lediglich die gesetzlich veranlasste und neu eingeführte Gasspeicherumlage sowie die ebenfalls neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage weiter.

Für Kunden mit Verträgen, die keine eingeschränkte Festpreisphase haben oder deren eingeschränkte Festpreisphase bereits abgelaufen ist gilt: Auf Grund der neu eingeführten gesetzlich veranlassten Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage sowie den steigenden Kosten für Beschaffung und Vertrieb erhöhen sich Ihre Preise.
Die Reduzierung der Liefermengen aus Russland Mitte Juni 2022 hatte sofort steigende Preise im sogenannten Spotmarkt, also dem kurz- und mittelfristigen Handel mit Energie, zur Folge. Bleiben die Handelspreise dauerhaft auf diesem Niveau, werden sie sicherlich einen Einfluss auf die Beschaffung der Unternehmen und somit auf die Preisbildung haben. Aufgrund dieser volatilen Marktsituation, haben wir derzeit, außerhalb der Gas-Grund- und Ersatzversorgung, nur ein reduziertes Tarifangebot auf unserer Webseite.

Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung etwaiger vereinbarter Mindestvertragslaufzeiten und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE EMB oder über das Kontaktformular "Mein Vertrag / Mein Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.

Mit langjähriger Erfahrung in der Energiewirtschaft haben wir mit unseren Kunden schon verschiedene Krisen durchgestanden. Gerade jetzt sind Erfahrung und vorausschauende Planung umso wichtiger. Wir stehen als gesetzlich bestellter Grundversorger als verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Vermeintlich günstige Angebote können sich mittelfristig als deutlich teurer herausstellen. 
Aufgrund der neuen gesetzlich veranlassten Umlagen erhöht sich der Arbeitspreis. Diese Umlagen gelten bereits ab dem 1.10.22. Bei der Preisanpassung zum 1.11.22 wurde für den fehlenden Monat Oktober anhand der durchschnittlichen Jahresverbrauchsverteilung ein Nachholeffekt ermittelt, der für die Monate November und Dezember geltend gemacht wird. Diese sind somit kalkulatorisch in der Preisstellung bis zum 31.12.2022 berücksichtigt.

Die Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage werden einmal im Quartal neu ermittelt und bei Bedarf angepasst. Wir prüfen regelmäßig unsere Preisstellungen unter Berücksichtigung der Höhe aller Preisbestandteile und der vereinbarten Vertragskonditionen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht auszuschließen, dass zum Jahresbeginn 2023 die Preise angepasst werden müssen. 
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Vielen Dank für Ihr Feedback.
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Fragen und Antworten zum Thema Abschlag

Die Höhe Ihres monatlichen Abschlagbetrages steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis.

Aufgrund der Preisanpassung werden wir Ihren Abschlagsbetrag prüfen und bei Bedarf anpassen. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im November und Dezember 2022, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Bitte denken Sie daran, uns Ihren abgelesenen Zählerstand für die Jahresrechnung mitzuteilen, damit wir Ihren individuellen Verbrauch abrechnen können.

Aktuell bewegen sich die Einkaufspreise beim Erdgas für die Jahre 2023 und 2024 in nie dagewesenen Höhen. Diese Einkaufspreise werden perspektivisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen. Preiserhöhungen in der Zukunft sind deshalb bei unveränderter Marktlage wahrscheinlich.

Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten.

In unserem Kundenportal "Meine EMB-Onlineservice" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Die Abrechnung erfolgt wie gehabt am Ende der Abrechnungsperiode. Ergibt sich daraus ein Guthaben, wird Ihnen dieses natürlich ausgezahlt. Ergibt Ihre Abrechnung eine Nachzahlung, erfolgt die Begleichung wie gehabt über den Zahlweg Ihrer Wahl.

Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen.
Die Neuberechnung des Abschlags erfolgte anhand des Verbrauchs im zuletzt abgerechneten Zeitraum in Kombination mit den neuen Preisen. Durch den deutlichen Anstieg der Energiekosten empfehlen wir Ihnen ausdrücklich den Abschlag beizubehalten. Alternativ nutzen Sie gerne die Möglichkeit, den Abschlag mit Hilfe eines aktuellen Zählerstandes neu zu berechnen. 

In unserem Kundenportal "Onlineservice Meine EMB" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Nutzen Sie unser Kundenportal noch nicht, registrieren Sie sich jetzt oder rufen Sie uns mit dem aktuellen Zählerstand an.  
Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis. 
Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.

In unserem Kundenportal "Onlineservice MEINE EMB" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Nutzen Sie unser Kundenportal noch nicht, registrieren Sie sich jetzt oder rufen Sie uns mit dem aktuellen Zählerstand an.

Fragen und Antworten zum Thema Zahlungsschwierigkeiten

Fördermittel können nur bei Investitionen beispielsweise in Heizungsanlagen und nicht bei Energiekosten beantragt werden. Unterstützung bei zu hohen Energiekosten erhalten Sozialhilfeempfänger beim Jobcenter oder beim Sozialamt des Wohnbezirkes. Ob jemand eventuell eine soziale Unterstützung erhalten kann, z.B. Wohngeld für Rentner, muss ebenfalls beim Sozialamt des entsprechenden Bezirkes angefragt werden. Die Verbraucherzentrale Berlin vergibt keine Mittel, berät aber über Unterstützungsmöglichkeiten. Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben, prüfen Sie ob eventuell Anspruch auf Unterstützung durch die Sozialleistungsträger besteht. Z.B. durch Wohngeld o.ä. .
Sobald Sie eine Abschlagsanpassung, eine Jahresrechnung, Mahnung oder Terminankündigung zur Zählersperrung von uns erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrem zuständigen Jobcenter auf. Beantragen Sie dort die Übernahme der offenen oder geänderten Beträge.
Haben Sie eine Rechnung mit einem Guthaben erhalten, reichen Sie die ebenfalls beim Jobcenter ein. Dann werden die künftigen Abschlagszahlungen vom Jobcenter weiterhin pünktlich überwiesen.

Wichtig: Informieren Sie uns ebenfalls schriftlich oder telefonisch, dass Sie die Unterlagen eingereicht haben und legen Sie uns dann die Bearbeitungs- oder Übernahmebescheinigung des Jobcenters vor. So können wir den Mahn- und Sperrprozess vorerst aussetzen. Sollte sich die Bearbeitung beim Jobcenter verzögern, teilen Sie uns das unbedingt mit.
Bitte wenden sie sich an den Service der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Hotline: 030 81876-2020 oder nutzen Sie zur gewünschten Trennung Ihres Erdgas-Netzanschlusses das KUNDENANSCHLUSSPORTAL der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg.

Fragen und Antworten zum Thema Energiesparen

Schon mit einfachen Verhaltensänderungen und die Überprüfung der eigenen Gewohnheiten kann der eigene Energieverbrauch reduziert werden. In jedem Haushalt gibt Einsparpotentiale. Unsere Energiespartipps auf der Website oder in den Kontaktkanälen geben nützliche Hinweise. Im Herbst wird EMB mit einer  großen Energieeinsparoffensive weitere Maßnahmen für Haushaltskunden anbieten, die zur Reduzierung des Verbrauches beitragen.
Zum einen gelten hier auch unsere Tipps zur Frage "Was kann ich tun, um meinen eigenen Energieverbrauch zu reduzieren?", darüber hinaus können Sie als Eigentümer einer Heizungsanlage auch durch die Überprüfung der Einstellungen am Heizgerät und der Regelung, den Verbrauch senken. Wir empfehlen dringend die Heizung jährlich vor der Heizperiode warten zu lassen, so wird gewährleistet, dass sie störungsfrei im Winter heizt. EMB bietet die Möglichkeit, Immobilien auf  Wärmelücken untersuchen zu lassen und so gezielt Dämmmaßnahmen vorzunehmen. Die Thermografie startet im Winterhalbjahr 2022 und kann online beauftragt werden. 
Die erste Empfehlung ist eine Soforthilfe, die gleich Effekte zeigt und Geld spart- auch wenn Sie sich simpel anhört: „Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird“. 
Grundsätzlich können Sie also Ihre Heizmöglichkeiten weiter nutzen. Perspektivisch ist es sinnvoll Ihre Energieversorgung auf nicht fossile, regenerative Energien umzustellen, um sich unabhängig von den Entwicklungen an den Energiemärkten zu machen. Gerne beraten Sie unsere Experten vor Ort zu Ihrer individuellen Lösung. 
Bitte beachten Sie, die Nachfrage nach Photovoltaik und Wärmepumpen ist aktuell sehr stark angestiegen. Dies bedeutet für Sie, dass eine Umstellung und Installation zum momentanen Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Wir sind langjähriger Energiepartner an Ihrer Seite und unterstützen Sie auch bei der Umstellung Ihrer Energieversorgung. Welche Möglichkeiten gibt es? 

Regenerative Energien sind weltweit verfügbar und können vor Ort gewonnen werden. Das stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern es fallen auch Transport und die entsprechenden Kosten weg. So sinkt auch die Abhängigkeit von Energieimporten aus anderen Ländern. Regenerative Energien können auch zu Hause zum Einsatz kommen, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Wärmepumpe, die die natürliche Wärme der Erde oder Luft nutzt. Ein Haushalt kann damit Strom und Wärme für den Eigenverbrauch selbst herstellen. So wird dieser autark von externer Energieversorgung und damit unabhängig von den Entwicklungen der Energiepreise. Gerne beraten Sie unsere Experten vor Ort zu Ihrer individuellen Lösung. 

Bitte beachten Sie, die Nachfrage nach Photovoltaik und Wärmepumpen ist aktuell sehr stark. Dies bedeutet eine Umstellung und Installation nimmt zum momentanen Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch. 

 

Wir empfehlen Ihnen Ihre Hausverwaltung zuerst direkt anzusprechen, das Sparen von Gas liegt aktuell in unser aller Interesse. In bestimmten Fällen kann auch der Mieterverein unterstützen.

Fragen und Antworten zum Thema Energiesicherungsgesetz und Versorgungslage

Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1974. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaften unter Treuhandverwaltung gestellt. 

Durch die Änderung des EnSiG zum 20.05.2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, z. B. zur Möglichkeit der Enteignung von Anteilen an Unternehmen zur Sicherung der Energieversorgung unter bestimmten Voraussetzungen. Ebenfalls neu ist, dass Möglichkeiten geschaffen wurden, gestiegene Beschaffungskosten auf die Akteure entlang der Lieferkette umzulegen.
Gas ist seit der Reduzierung der Gaslieferungen durch Russland ein knappes Gut, so der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Wenn das Gas knapp wird, dann greift der Notfallplan Gas, der im September 2019 veröffentlicht wurde. 

Es gibt dabei drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Ende März hatte das Bundeswirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen, die Frühwarnstufe. Dies diente vor allem der Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Lage. 

Die zweite Stufe ist die nun am 23.06.2022 ausgerufene Alarmstufe. Sie wird in Kraft gesetzt, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. In der zweiten Stufe ist aber der Markt noch in der Lage, die Störung oder hohe Nachfrage zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Die Ausrufung der Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden. 

Die Notfallstufe wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung vorliegen. Dann greift der Staat ein und verordnet nicht-marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen. Durchgesetzt werden sie von der Bundesnetzagentur. Die Behörde regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Gas-Verteilung.
Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um die Lage zu analysieren. Je besser wir die Gasversorgung diversifizieren können, desto besser können wir uns auf die Situation vorbereiten. 

Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Das heißt, diese Kundengruppen würden beliefert. Allerdings könnte es Vorschriften oder Aufforderungen geben, den Energieverbrauch zu reduzieren. Aber auch schon heute ist es wichtig weniger Energie zu verbrauchen. 
Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell kein Herkunftsnachweissystem. Dies hat zur Folge, dass wir bei Erdgas nicht bewusst Einfluss nehmen können, aus welchem Herkunftsland wir unsere Energie beziehen. Hier kaufen wir von den Händlern den Deutschland-Mix. Dieser setzt sich aus verschiedenen Herkunftsländern zusammen wie Norwegen und den Niederlanden. Die aus Russland stammenden Mengen konnten seit Beginn des Jahres 2022 gesenkt werden, sie hatten aber dennoch einen Anteil von bis zu 35 % am gesamten nach Deutschland gelieferten Erdgas. 

Um aktiv einen Schritt in eine Zukunft unabhängig von fossilen Brennstoffen und bestimmten Herkunftsländern zu machen, haben wir ein neues Produkt eingeführt: Naturgas. Dieses besteht aus Wasserstoff und einer Biogasbeimischung und ist zusätzlich komplett CO2-neutral gestellt. Somit lösen wir schrittweise die Verwendung von Erdgas ab.
In den letzten Monaten ist der Strompreis analog zum Gaspreis an der Börse auch deutlich teurer geworden. Neben der Verteuerung der Einsatzstoffe ist außerdem die Nachfrage nach Strom gestiegen. Auch das lässt den Preis steigen.