Gas-Preisanpassung zum 1. November 2022
Wichtig für Kunden mit Verträgen innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase: Bei neuen Umlagen sind wir nach den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gasliefervertrag berechtigt, auch während der eingeschränkten Festpreisphase die Preise anzupassen. An Kunden, die sich mit ihren Verträgen noch innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase befinden, geben wir mit der Preiserhöhung lediglich die gesetzlich veranlasste und neu eingeführte Gasspeicherumlage sowie die ebenfalls neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage weiter.
Wichtig für Kunden mit Verträgen, die keine eingeschränkte Festpreisphase haben oder deren eingeschränkte Festpreisphase bereits abgelaufen ist: Auf Grund der neu eingeführten gesetzlich veranlassten Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage sowie den steigenden Kosten für Beschaffung und Vertrieb erhöhen sich Ihre Preise.
Hinweis: Die neuen gesetzlich veranlassten Umlagen gelten ab 1. Oktober 2022. Die Umlagekosten für den Monat Oktober 2022 sind in die Preisanpassung ab dem 01.11.2022 einberechnet worden und werden damit "nachgeholt". Diese sind kalkulatorisch in der Preisstellung bis zum 31.12.2022 berücksichtigt.
Wichtig für Sie zu wissen
Abschlagsänderung
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlagbetrages steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis.
Aufgrund der Preisanpassung werden wir Ihren Abschlagsbetrag prüfen und bei Bedarf anpassen. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im November und Dezember 2022, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Bitte denken Sie daran, uns Ihren abgelesenen Zählerstand für die Jahresrechnung mitzuteilen, damit wir Ihren individuellen Verbrauch abrechnen können.
Aktuell bewegen sich die Einkaufspreise beim Erdgas für die Jahre 2023 und 2024 in nie dagewesenen Höhen. Diese Einkaufspreise werden perspektivisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen. Preiserhöhungen in der Zukunft sind deshalb bei unveränderter Marktlage wahrscheinlich.
Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten. In unserem Kundenportal "Meine EMB-Onlineservice" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Jetzt Abschlagsbetrag über das Kontaktformular anpassen.
Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?
Teilen Sie uns gerne Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir berücksichtigen diesen dann in der nächsten Verbrauchsabrechnung zum Stichtag der Preisänderung. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen – kein Problem – dann nehmen wir die Abgrenzung zur Preisänderung in der nächsten Rechnung maschinell vor. Jetzt Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen.
Sie wollen Ihre Energiekosten senken?
30 praktische Energiespartipps für den Haushalt und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.emb-gmbh.de/energieloesungen/energiesparen
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Energiesparmöglichkeiten in unseren EMB-Kundenbüros.
Weitere Fragen und Antworten zum Energiesparen finden Sie in den folgenden FAQ.
Weitere Informationen
Zahlungsschwierigkeiten
Sollten Sie auf Grund der gestiegenen Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten haben, sind wir gerne für Sie da. Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten zu Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Sie in den folgenden FAQ.
Informationen zur Preisänderung
Fragen und Antworten rund um das Thema Preisänderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Fragen und Antworten zum Thema Preis und Tarif
Die zwei neuen, ab 1. Oktober 2022, geltenden Umlagen: Gasspeicherumlage (Speicherumlage) und die Gasbeschaffungsumlage sowie die gestiegene Bilanzierungsumlage müssen wir an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.
Daneben haben sich auch die Beschaffungskosten erhöht, zu denen insbesondere auch die gestiegene Bilanzierungsumlage gehört. Dies führt zu der Preiserhöhung zum 1.November 2022.
Für Kunden mit Verträgen innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase gilt: Bei neuen Umlagen sind wir nach den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gasliefervertrag berechtigt, auch während der eingeschränkten Festpreisphase die Preise anzupassen. An Kunden, die sich mit ihren Verträgen noch innerhalb der eingeschränkten Festpreisphase befinden, geben wir mit der Preiserhöhung lediglich die gesetzlich veranlasste und neu eingeführte Gasspeicherumlage sowie die ebenfalls neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage weiter.
Für Kunden mit Verträgen, die keine eingeschränkte Festpreisphase haben oder deren eingeschränkte Festpreisphase bereits abgelaufen ist gilt: Auf Grund der neu eingeführten gesetzlich veranlassten Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage sowie den steigenden Kosten für Beschaffung und Vertrieb erhöhen sich Ihre Preise.
Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung etwaiger vereinbarter Mindestvertragslaufzeiten und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE EMB oder über das Kontaktformular "Mein Vertrag / Mein Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.
Die Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage werden einmal im Quartal neu ermittelt und bei Bedarf angepasst. Wir prüfen regelmäßig unsere Preisstellungen unter Berücksichtigung der Höhe aller Preisbestandteile und der vereinbarten Vertragskonditionen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht auszuschließen, dass zum Jahresbeginn 2023 die Preise angepasst werden müssen.
Fragen und Antworten zum Thema Abschlag
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlagbetrages steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis.
Aufgrund der Preisanpassung werden wir Ihren Abschlagsbetrag prüfen und bei Bedarf anpassen. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im November und Dezember 2022, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Bitte denken Sie daran, uns Ihren abgelesenen Zählerstand für die Jahresrechnung mitzuteilen, damit wir Ihren individuellen Verbrauch abrechnen können.
Aktuell bewegen sich die Einkaufspreise beim Erdgas für die Jahre 2023 und 2024 in nie dagewesenen Höhen. Diese Einkaufspreise werden perspektivisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen. Preiserhöhungen in der Zukunft sind deshalb bei unveränderter Marktlage wahrscheinlich.
Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten.
In unserem Kundenportal "Meine EMB-Onlineservice" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen.
In unserem Kundenportal "Onlineservice Meine EMB" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Nutzen Sie unser Kundenportal noch nicht, registrieren Sie sich jetzt oder rufen Sie uns mit dem aktuellen Zählerstand an.
Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.
In unserem Kundenportal "Onlineservice MEINE EMB" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Nutzen Sie unser Kundenportal noch nicht, registrieren Sie sich jetzt oder rufen Sie uns mit dem aktuellen Zählerstand an.
Fragen und Antworten zum Thema Zahlungsschwierigkeiten
Haben Sie eine Rechnung mit einem Guthaben erhalten, reichen Sie die ebenfalls beim Jobcenter ein. Dann werden die künftigen Abschlagszahlungen vom Jobcenter weiterhin pünktlich überwiesen.
Wichtig: Informieren Sie uns ebenfalls schriftlich oder telefonisch, dass Sie die Unterlagen eingereicht haben und legen Sie uns dann die Bearbeitungs- oder Übernahmebescheinigung des Jobcenters vor. So können wir den Mahn- und Sperrprozess vorerst aussetzen. Sollte sich die Bearbeitung beim Jobcenter verzögern, teilen Sie uns das unbedingt mit.
Fragen und Antworten zum Thema Energiesparen
Grundsätzlich können Sie also Ihre Heizmöglichkeiten weiter nutzen. Perspektivisch ist es sinnvoll Ihre Energieversorgung auf nicht fossile, regenerative Energien umzustellen, um sich unabhängig von den Entwicklungen an den Energiemärkten zu machen. Gerne beraten Sie unsere Experten vor Ort zu Ihrer individuellen Lösung.
Bitte beachten Sie, die Nachfrage nach Photovoltaik und Wärmepumpen ist aktuell sehr stark angestiegen. Dies bedeutet für Sie, dass eine Umstellung und Installation zum momentanen Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wir sind langjähriger Energiepartner an Ihrer Seite und unterstützen Sie auch bei der Umstellung Ihrer Energieversorgung. Welche Möglichkeiten gibt es?
Regenerative Energien sind weltweit verfügbar und können vor Ort gewonnen werden. Das stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern es fallen auch Transport und die entsprechenden Kosten weg. So sinkt auch die Abhängigkeit von Energieimporten aus anderen Ländern. Regenerative Energien können auch zu Hause zum Einsatz kommen, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Wärmepumpe, die die natürliche Wärme der Erde oder Luft nutzt. Ein Haushalt kann damit Strom und Wärme für den Eigenverbrauch selbst herstellen. So wird dieser autark von externer Energieversorgung und damit unabhängig von den Entwicklungen der Energiepreise. Gerne beraten Sie unsere Experten vor Ort zu Ihrer individuellen Lösung.
Bitte beachten Sie, die Nachfrage nach Photovoltaik und Wärmepumpen ist aktuell sehr stark. Dies bedeutet eine Umstellung und Installation nimmt zum momentanen Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch.
Fragen und Antworten zum Thema Energiesicherungsgesetz und Versorgungslage
Durch die Änderung des EnSiG zum 20.05.2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, z. B. zur Möglichkeit der Enteignung von Anteilen an Unternehmen zur Sicherung der Energieversorgung unter bestimmten Voraussetzungen. Ebenfalls neu ist, dass Möglichkeiten geschaffen wurden, gestiegene Beschaffungskosten auf die Akteure entlang der Lieferkette umzulegen.
Es gibt dabei drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Ende März hatte das Bundeswirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen, die Frühwarnstufe. Dies diente vor allem der Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Lage.
Die zweite Stufe ist die nun am 23.06.2022 ausgerufene Alarmstufe. Sie wird in Kraft gesetzt, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. In der zweiten Stufe ist aber der Markt noch in der Lage, die Störung oder hohe Nachfrage zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Die Ausrufung der Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden.
Die Notfallstufe wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung vorliegen. Dann greift der Staat ein und verordnet nicht-marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen. Durchgesetzt werden sie von der Bundesnetzagentur. Die Behörde regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Gas-Verteilung.
Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Das heißt, diese Kundengruppen würden beliefert. Allerdings könnte es Vorschriften oder Aufforderungen geben, den Energieverbrauch zu reduzieren. Aber auch schon heute ist es wichtig weniger Energie zu verbrauchen.
Um aktiv einen Schritt in eine Zukunft unabhängig von fossilen Brennstoffen und bestimmten Herkunftsländern zu machen, haben wir ein neues Produkt eingeführt: Naturgas. Dieses besteht aus Wasserstoff und einer Biogasbeimischung und ist zusätzlich komplett CO2-neutral gestellt. Somit lösen wir schrittweise die Verwendung von Erdgas ab.