Einleitungstext
Erdgas-Wärmepumpen kombinieren Umweltwärme und effiziente Erdgasheiztechnik in einem Gerät. Sie sind das effektivste System für das Heizen mit fossilen Energieträgern.
Haupttext
Erdgas-Wärmepumpen bieten zahlreiche Vorteile:
- Energieeinsparungen durch Umweltwärme von 25 bis 30 Prozent*
- sparen bis zu 30 Prozent an klimaschädlichen CO2-Emissionen
- geeignet für Ein- und Zweifamilienhäuser und Gewerbebetriebe
- geräuscharme Energieerzeugung, fast wartungsfreier Betrieb
* Quelle: www.erdgas.info
So unterstützen wir Sie |
- 500 Euro EMB-Förderung pro Erdgas-Wärmepumpe
- Kostenlose Fachberatung in unserem Versorgungsgebiet
- Vermittlung bei der Erstellung Ihres Hausanschlusses
- Unterstützung bei der Entsorgung Ihres alten Öltanks
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Hinweise zu unserer Förderung für Erdgas-Wärmepumpen |
- Die EMB unterstützt Erdgas-Wärmepumpen im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung bzw. des Einbaus in einen Neubau.
- Nur Vertragsinstallationsunternehmen mit Erdgaszulassung dürfen den Einbau einer Erdgas-Wärmepumpe durchführen.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen; anfallende Gebühren bzw. Kosten sind durch den Antragsteller selbst zu tragen.
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB und werden Ihnen nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Erdgas-Wärmepumpe gewährt.
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Allgemeine Hinweise zu den Förderungen der EMB |
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB und werden Ihnen nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Erdgastechnik oder Solaranlage gewährt.
- Voraussetzung für die Zahlung des Umstellbonus und der Förderungen von solarthermischen Anlagen, Mikro-BHKW, Erdgas-Wärmepumpen, Brennstoffzellen-Heizgeräten ist die Belieferung mit Erdgas durch die EMB für vier Jahre ab Anlagenein- oder -umbau. Sollten Sie vor Ablauf dieses Zeitraumes kein Erdgas mehr von EMB beziehen, ist die gesamte Fördersumme unverzüglich zurückzuzahlen. Voraussetzung für die gestaffelte Auszahlung des EMB-Wartungszuschusses Brennwert.plus ist die Belieferung mit Erdgas von der EMB zum jeweiligen Zeitpunkt. Die Förderung der Erdgas-Neuwagen ist nicht mit einer Bindung an EMB verbunden.
- Die Beantragung einer Förderung kann formlos sein und muss vor Beginn der Umstellung, der Modernisierung oder des Neubaus Ihrer Heizungsanlage erfolgen.
- Die Auszahlung der Fördersummen erfolgt nach Inbetriebsetzung der Anlage, die spätestens zum 30.06.2019 nachgewiesen werden muss.
- Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme obliegt allein der EMB. Des Weiteren behält sich EMB vor, die gemachten Angaben auch vor Ort zu überprüfen.
- Die Förderungen gelten nur für Anlagen im Grundversorgungsgebiet der EMB und sind bis zum 31.12.2018 begrenzt.
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