Einleitungstext
Brennstoffzellen-Heizgeräte liefern, wie Blockheizkraftwerke, Wärme
und Strom aus einem Gerät. Sie arbeiten auch nach dem Prinzip der
Kraft-Wärme-Kopplung. Das eingesetzte Erdgas wird dabei elektrochemisch in Energie umgewandelt und nicht „heiß verbrannt“. Der Warmwasserbedarf wird fast vollständig vom Brennstoffzellen-Heizgerät erzeugt. Bei zusätzlichem Heizwärmebedarf schaltet sich ein integrierter Gas-Brennwertkessel automatisch zu.
Haupttext
Brennstoffzellen-Heizgeräte bieten zahlreiche Vorteile:
- konzipiert für den Einsatz in Ein- und Zweifamilienhäusern
- hohe elektrische und thermische Wirkungsgrade
- niedrige Schadstoff- und Geräuschemissionen
- Anforderungen aus EnEV und EEWärmeG können erfüllt werden
- Staatliche Förderung von 5.700 € bis 28.200 € (maximal 40% der förderfähigen Kosten) (Quelle1: www.kfw.de)
- Staatliche Vergütung des erzeugten Stroms gemäß KWK-Gesetz (Quelle2: www.bafa.de )
So unterstützen wir Sie |
- 500 Euro EMB-Förderung* pro Brennstoffzellen-Heizgerät
- Kostenlose Fachberatung in unserem Versorgungsgebiet
- Vermittlung bei der Erstellung Ihres Hausanschlusses
- Unterstützung bei der Entsorgung Ihres alten Öltanks
* gemäß der EMB-Förderbedingungen |
Hinweise zu unserer Förderung für Brennstoffzellen-Heizgeräte |
- Die EMB unterstützt Brennstoffzellen-Heizgeräte im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung bzw. des Einbaus in einen Neubau.
- Nur Vertragsinstallationsunternehmen mit Erdgaszulassung dürfen den Einbau eines Brennstoffzellen-Heizgeräts durchführen.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen; anfallende Gebühren bzw. Kosten sind durch den Antragsteller selbst zu tragen.
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB und werden Ihnen nach Inbetriebnahme Ihres neuen Brennstoffzellen-Heizgeräts gewährt.
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Allgemeine Hinweise zu den Förderungen der EMB |
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB und werden Ihnen nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heiztechnik oder Solaranlage gewährt.
- Voraussetzung für die Zahlung des Umstellbonus und der Förderungen von solarthermischen Anlagen, Mini-BHKW, Elektro-Wärmepumpen, Brennstoffzellen-Heizgeräten ist die Belieferung mit Erdgas/Strom durch die EMB für vier Jahre ab Anlagenein- oder -umbau. Voraussetzung für die Zahlung der Erdgas-Neufahrzeug-Förderung ist die Belieferung mit Strom oder Erdgas für vier Jahre zum Zeitpunkt der Zulassung des Neufahrzeugs.
- Sollten Sie vor Ablauf dieses Zeitraumes kein Erdgas/Strom mehr von EMB beziehen, ist die Fördersumme anteilig unverzüglich zurückzuzahlen. Voraussetzung für die gestaffelte Auszahlung des EMB-Wartungszuschusses Brennwert.plus ist die Belieferung mit Erdgas von der EMB zum jeweiligen Zeitpunkt.
- Die Beantragung einer Förderung kann formlos sein und muss vor Beginn der Umstellung, der Modernisierung oder des Neubaus Ihrer Heizungsanlage erfolgen. Die Beantragung der Erdgas-Neufahrzeug-Förderung erfolgt nach Zulassung des Fahrzeugs. Zum Antrag.
- Die Auszahlung der Fördersummen erfolgt nach Inbetriebsetzung der Anlage, die spätestens zum 30.06.2020 nachgewiesen werden muss.
- Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme obliegt allein der EMB. Des Weiteren behält sich EMB vor, die gemachten Angaben auch vor Ort zu überprüfen.
- Die Förderungen gelten nur für Anlagen im Grundversorgungsgebiet der EMB und sind bis zum 31.12.2019 begrenzt.
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Quellen:
1 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/index.html
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003811_M_433_Brennstoffzelle.pdf
2 http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/kwk-anlagen_bis_50kw/kwk_zuschlag/index.html