Einleitungstext
Wer in Zukunft Strom und Wärme in den eigenen vier Wänden produziert, wird nicht nur mit hoher Energieeffizienz und Kostenersparnis belohnt, sondern auch attraktiv gefördert. 400 Euro beträgt die EMB-Förderung für Mini-BHKW, egal, ob Sie die kleinen Kraftwerke im Neubau einsetzen oder einen Altbau renovieren.
Haupttext
Mini-BHKW bieten zahlreiche Vorteile:
- gleichzeitige Erzeugung von eigenem Strom und Wärme für Heizung und Warmwasser
dank intelligenter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
- decken bis zu 100 Prozent des Wärme- und 80 Prozent des Strombedarfs
- geeignet für Zwei- und Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe
ab einem Erdgas-Jahresverbrauch von 30.000 kWh
- gute Energieeffizienz und Kostenersparnis durch hohen Wirkungsgrad
- besonders umweltfreundlich dank geringem CO2-Ausstoß
So unterstützen wir Sie |
- 500 Euro EMB-Förderung pro Mini-BHKW im Rahmen einer Heizungsmodernisierung
bzw. dem Einbau im Neubau
- kostenlose Fachberatung in unserem Grundversorgungsgebiet
- Vermittlung Ihres Erdgas-Hausanschlusses
- Unterstützung bei der Entsorgung Ihres alten Öltanks
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Hinweise zu unserer Förderung für Mini-BHKW |
- Das Mini-BHKW muss im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung bzw. des Einbaus in einem Neubau stehen.
- Nur Vertragsinstallationsunternehmen mit Erdgaszulassung dürfen den Einbau eines Mini-BHKW durchführen.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen; anfallende Gebühren bzw. Kosten sind durch den Antragsteller selbst zu tragen.
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB und werden Ihnen nach Inbetriebnahme Ihres Mini-BHKW gewährt.
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Allgemeine Hinweise zu den Förderungen der EMB |
- Die Förderungen sind ein Angebot der EMB und werden Ihnen nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Erdgastechnik oder Solaranlage gewährt.
- Voraussetzung für die Zahlung des Umstellbonus und der Förderungen von solarthermischen Anlagen, Mini-BHKW, Erdgas-Wärmepumpen, Brennstoffzellen-Heizgeräten ist die Belieferung mit Erdgas durch die EMB für vier Jahre ab Anlagenein- oder -umbau. Voraussetzung für die Zahlung der Erdgas-Neufahrzeug-Förderung ist die Belieferung mit Strom oder Erdgas für vier Jahre zum Zeitpunkt der Zulassung des Neufahrzeugs.
- Sollten Sie vor Ablauf dieses Zeitraumes kein Erdgas/Strom mehr von EMB beziehen, ist die Fördersumme anteilig unverzüglich zurückzuzahlen. Voraussetzung für die gestaffelte Auszahlung des EMB-Wartungszuschusses Brennwert.plus ist die Belieferung mit Erdgas von der EMB zum jeweiligen Zeitpunkt.
- Die Beantragung einer Förderung kann formlos sein und muss vor Beginn der Umstellung, der Modernisierung oder des Neubaus Ihrer Heizungsanlage erfolgen. Die Beantragung der Erdgas-Neufahrzeug-Förderung kann formlos nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
- Die Auszahlung der Fördersummen erfolgt nach Inbetriebsetzung der Anlage, die spätestens zum 30.06.2020 nachgewiesen werden muss.
- Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme obliegt allein der EMB. Des Weiteren behält sich EMB vor, die gemachten Angaben auch vor Ort zu überprüfen.
- Die Förderungen gelten nur für Anlagen im Grundversorgungsgebiet der EMB und sind bis zum 31.12.2019 begrenzt.
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Staatlich geförderte Stromvergütung (ab 01.01.2016)* |